Nun soll das Bundesverfassungsgericht (wieder) eine Lösung finden
Nicht nur auf der politischen Bühne ist das Thema Erbschaft ein Dauerbrenner. Auch in den Familien steht nach einem Todesfall die Nachlassfrage auf der Tagesordnung. Die aktuelle gesetzliche Regelung ist relativ klar, aber heftig umstritten. Unstrittig ist, dass der Staat Erbschaften besteuert. Sie gelten als Einnahmen und werden vom Finanzamt entsprechend bewertet. Strittig ist nicht so sehr der Steuersatz, sondern die vielen unübersichtlichen Ausnahmeregelungen. Um die so entstandene Gerechtigkeitslücke zu schließen, hätten die Bundesregierungen der letzten Jahre eine „dauerhafte gerichtsfeste Entscheidung“ treffen müssen. Sie gaben aber dem Druck (einfluss)reicher Lobbyisten (wieder) nach und fanden nur einen Kompromiss, der ausschließlich denen, die haben, entgegenkam. Die Folge: Eine erneute Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Dort müssen unsere höchsten Richter urteilen, wie Erbschaften künftig gleichwertig zu besteuern sind. Egal, ob es sich um Betriebsvermögen, Aktiendepots, Immobilien oder „Omas Häuschen“ handelt. Das Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. Erwartet wird ein neues Gesetz, das endlich verhindert, dass Reiche durch Erbschaften immer reicher werden. Ausnahmslos müssen alle in unserem Land gesellschaftspolitische Verantwortung tragen. Das Erbschaftsteuerrecht ist entsprechend zu reformieren. Recht und gerecht passen irgendwie zusammen.
Rhader Nachdenkzeilen zum Wochenende