Nun ist sie auch im Kanzleramt angekommen. Die Gerechtigkeitslücke. Seit Jahren begleitet sie Otto Normalverbraucher und Monika Musterfrau. Alle Versuche, sie zu schließen, scheiterten letztlich auch am Wähler selbst. Keine Partei war in der Lage, so überzeugend aufzutreten, dass das ihr Wahlprogramm 1:1 hätte umgesetzt werden können. Stattdessen mussten Koalitionen in unterschiedlicher Zusammensetzung regieren. Der Kompromiss stand immer ganz oben auf der Tagesordnung. Parallel wuchs die Unzufriedenheit beim Wähler, weil ursprünglich klare Positionen einer Regierungspartei dem Willen des Partners angepasst, sprich verwässert werden mussten. Nehmen wir das Beispiel Gesundheit und Pflege. Unser Versorgungssystem ist im Prinzip gut. Im internationalen Maßstab allemal. Aber es ist ein Zwei-Klassensystem, das zwischen privater und gesetzlicher Versicherung unterscheidet. Vereinfacht ausgedrückt: Gutverdienende und Beamte sind i. d. R. Mitglieder in der privaten, die übergroße Mehrheit wird in der gesetzlichen Versicherung geführt. Würden beide Gruppen bei der Versorgung im Krankheits- oder Pflegefall gleich behandelt, gäbe es das Problem, Gerechtigkeitslücke genannt, nicht. Denn seit Jahren klagen die Hilfesuchenden, die in den gesetzlichen Kassen gelistet sind, über eine gravierende Ungleichbehandlung. Allein bei der Terminvergabe bestätigen immer wieder Nachprüfungen, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Das hat jetzt unseren Kanzler erstmals veranlasst, das Wort Gerechtigkeitslücke auszusprechen und Änderungen anzukündigen. Die SPD sieht sich bestätigt, fordert aber unmissverständlich, der Ankündigung jetzt auch die Umsetzung folgen zu lassen.
Rhader Nachdenkzeilen