Die Verkehrssicherheit auf der Rhader Durchfahrtsstraße kann nur durch Umbaumaßnahmen für alle erzielt werden
SPD-Fraktion im Landtag scheint Unterstützung von der Landesregierung (CDU/FDP) zu bekommen
Das wäre wirklich eine gute Nachricht. Wenn sie denn bestätigt und umgesetzt würde. Seit vielen Jahren werden nämlich beste Ideen zur Verkehrssicherheit, auch in Rhade, durch eine finanzielle Beteiligung der Anlieger blockiert. Zur Erinnerung: Obwohl die Erkenntnis vorhanden ist, dass die Rhader Verkehrsachse Lembecker- und Erler Straße dringend so gestaltet werden muss, dass alle Rhader Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt behandelt werden, haben die gesetzlichen Anliegerbeiträge eine Verbesserung stets verhindert. Das Gleiche gilt auch für die Debbingstraße. Unsere Forderung ist klar und unmissverständlich: Fußgänger, Kinder, Radfahrer, Senioren, … haben gleiche Rechte wie Autofahrer. SICHERHEIT muss für alle groß geschrieben werden.
Eigener Beitrag
Die Stellungnahme der NRW-SPD-Landtagsfraktion lautet:
Straßenausbaubeiträge abschaffen – wir wollen die Bürgerinnen und Bürger entlasten
Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat heute auf ihrer Klausurtagung in Brühl einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorsieht. Dazu erklären Christian Dahm, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, und Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:
Christian Dahm: „Mit unserem Gesetzentwurf entlasten wir viele Tausend Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Viele von ihnen stehen vor existenziellen Problemen, wenn die Gebührenbescheide kommen. Ihnen wollen wir helfen. Nach unserem Vorschlag übernimmt das Land ihre Kosten.“
Stefan Kämmerling: „Unser Vorschlag ist kommunalfreundlich. Für keine Gemeinde, für keine Stadt entstehen zusätzliche Kosten. Wir übernehmen den Anteil der Bürgerinnen und Bürger.“
Hintergrund:
Die Straßenausbaubeiträge sind in erhebliche Kritik geraten, da die Beitragsbelastungen für die betroffenen Grundstückseigentümer im Einzelfall sehr hoch sind und bis in den vier- oder sogar fünfstelligen Bereich reichen können. Diese hohen Beitragsforderungen bringen viele Beitragspflichtige in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Dies setzt wiederum die erhebenden Kommunen zunehmend unter Druck. In den letzten Jahren ist es in diesem Zusammenhang zu einer steigenden Zahl von Rechtsbehelfsverfahren gekommen. Auch die Möglichkeiten von Stundung und Ratenzahlungen können die dargestellte Problematik der starken finanziellen Belastung von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern nicht beseitigen. Die derzeitige Rechtslage berücksichtigt nicht die persönliche oder wirtschaftliche Situation der Bürger.
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