Verkehr
Reifenspuren durch Parken?
Kreis antwortet auf Hinweis der örtlichen Sozialdemokraten
Die Reifenspuren sind eindeutig. Der Pseudogrünstreifen, der die Fahrbahn der Lembecker Straße zwischen Stuvenberg und Bahnlinie vom parallel verlaufenden Fuß- und Radweg trennt, wird ständig überfahren. Damit ist eine latente Gefahr für die schwächeren Verkehrsteilnehmer verbunden. Grund für die Rhader SPD darauf hinzuweisen und eine sichere Abgrenzung (eventuell Leitplanken) zu fordern. Da es sich um eine Kreisstraße handelt, antwortet jetzt die Kreisverwaltung RE. (Kurzfassung):
- Die von der SPD angenommene Verkehrsgefährdung wird nicht geteilt
- Die Geschwindigkeit wird eingehalten
- Die Reifenspuren deuten auf das Anhalten/Parken im Grünstreifen hin
- Leitplanken werden aus mehreren Gründen abgelehnt
- Mit eng aufgestellten rotweiße Baken soll das Anhalten/Parken auf dem erwähnten Abstandsstreifen verhindert werden
- Notfalls sollen Halteverbotsschilder aufgestellt werden
- Wenn alles nichts hilft, kann eine „Aussetzung der Benutzungspflicht des Radweges in Erwägung gezogen werden“
Die Stellungnahme der Rhader SPD:
- Die kurzfristige Verbesserung der Situation durch die rotweißen Baken wird begrüßt
- Die Annahme, dass das beschriebene Sicherheitsproblem durch Anhalten und Parken entsteht, ist falsch
- Das Aufstellen von weiteren „Halteverbotsschildern“ löst das Problem nicht
- Der Schlusssatz, „notfalls die Aussetzung der Benutzungspflicht des Radweges in Erwägung zu ziehen“, wird nicht ernst genommen. „Was soll das denn heißen?“ Unsere Wahrnehmung und Erkenntnis, dass dort eine Verkehrsgefährdung der schwächeren Verkehrsteilnehmer vorliegt, kann doch nicht mit einem angedachten Verbot dieser Gruppe beantworteet werden, so abschließend Hans-Willi Niemeyer, Vorsitzender der Rhader SPD.
Das Schreiben im Wortlaut:
Hallo Dietmar (Koch),*
in der Angelegenheit K 13 – Lembecker Str. in Rhade nehme ich wie folgt Stellung: Die von Herrn Niemeyer dargestellte akute Verkehrsgefährdung wird seitens der zuständigen Vertreter für die Bereiche Verkehrssicherheit und Straßenbaulast nicht geteilt. Das geäußerte subjektive Empfinden kann nachvollzogen werden. Insofern nehmen wir gemeinschaftlich Bezug auf den § 45 Abs. 9 StVO. Eine zwingend erforderlich Leitplanke zwischen Rad- und Gehweg ist auch aus den einschlägigen Richtlinien nicht herzuleiten.
Wie Herr Niemeyer richtigerweise feststellt, liegen seit mehr als 30 Jahren hier keine Unfallzahlen vor, die ein Handeln erforderlich gemacht hätten. Bei den Beobachtungen vor Ort wurden weder überhöhte Geschwindigkeiten noch ein erhöhtes Risiko der Abkommenswahrscheinlichkeit festgestellt. Es ist dem Kreis sehr wohl bekannt, dass die im Grünstreifen stehenden Leitpfosten laufend herausgerissen werden und im umliegenden Gelände wieder seitens der Streckenkontrolle eingesammelt werden müssen. Auch ist dem Kreis bekannt, dass auf dem Grünstreifen ständig gehalten wird (Pkw und Lkw), welches auch innerhalb der geschlossenen Ortslage kaum zu verhindern ist. Als ersten Schritt hat der Kreis nunmehr anstelle der Leiteinrichtung Baken in verdichtetem Abstand fest eingebaut. Ergänzungen werden jedoch noch Richtung Rhade vorgenommen. Hierdurch sollt das Anhalten auf dem Trennstreifen verhindert und die laufenden Neuaufstellungen von Leitpfosten unterbunden werden. Inwieweit die Stadt Dorsten die Zwischenräume wie von Herrn Niemeyer gefordert für die Aufstellung von Beleuchtungsmasten nutzen kann und will ist noch abzustimmen. Sollte sich in Zukunft keine Verbesserung der örtlichen Situation einstellen, müssen weitere Maßnahmen wie Halteverbote (Aufrüstung des Schilderwaldes), Kontrollen der Ordnungsbehörde oder gar eine Aussetzung der Benutzungspflicht des Radweges in Erwägung gezogen werden. Leitplanken scheiden ohnehin aus städtebaulichen und v. g. versorgungsbedingten Gründen aus.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus (Tinnefeld) * Die Hausnamen wurden von der SPD hinzugefügt.
Veröffentlicht am 19.02.2015