Verwaltungsgericht Münster zeigt Düsseldorf die Rote Karte
Immer wieder nutzen Bürgerinnen und Bürger ihr Recht, gegen Gesetze und Verordnungen, die die politisch Verantwortlichen getroffen haben, zu klagen. Und nicht selten bekommen sie auch Recht. Das kann ein Einkaufszentrum wie in Rhade sein (Lärmschutz), das kann ein riesiges Kraftwerk wie in Datteln sein (Abstandsverletzung), dass kann ein Kita-Platz sein, das kann das Wahlrecht (5%-Klausel) sein oder auch, wie jetzt, eine von Anfang an umstrittene Beamten-Besoldungsregel der Landesregierung.
Die Redewendung „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“, drückt aus, dass keiner sicher sein kann, wie unsere unabhängigen Gerichte sich von Fall zu Fall entscheiden. Norbert Walter-Borjahns und die gesamte Landesregierung waren sich sicher, im Recht zu sein. Zu sicher, wie sich jetzt herausstellte. Obwohl eine Regierung über einen riesigen Verwaltungsapparat mit „unzähligen“ Rechtsexperten verfügt, kommt es immer wieder zu Korrekturen der politischen Entscheidungsträger durch unsere Gerichte. Richterschelte verbietet sich in der Regel. Die Unabhängigkeit der Gerichte ist das höchste Gut, das wir in unserem Rechtsstaat, der Begriff spricht für sich, haben.
Fazit: Bedenken, die im Gesetz- und Verordnungsverfahren bereits vorgebracht werden, müssen besser abgewogen werden. Unabhängig welche Partei in Düsseldorf oder der Kommune regiert.
Eigener Bericht