Wasser ist Leben. Das gilt nicht nur für das Wasser oben - sondern auch unten
Privat vor Staat? Das kann uns teuer zu stehen kommen!
Zuerst wurden die Verbraucher aufgeschreckt, dass unser Grund- und Trinkwasser durch das Bohren nach Gas (Fracking) ernsthaft gefährdet ist. Inzwischen sagen alle Parteien und die Regierung, dass diese Art der Gasförderung aus Schiefergestein mit dem Einsatz hochgiftiger und teilweise toxischer Chemikalien in Trinkwasserschutzgebieten nicht erlaubt werden soll. Entwarnung?
Keineswegs. Wasser im Boden lässt sich nun mal nicht auf klare Zonen begrenzen. Fracking gehört generell verboten!
Doch jetzt droht Gefahr für unser Lebensmittel Nr. 1 von ganz anderer Seite. Die EU will, dass Wasserförderung und Vertrieb „Handelsware“ wird. Das heißt, dass nach Auslaufen der kommunalen Wasserkonzessionsverträge, eine europaweite Ausschreibung zu erfolgen hat. Anders ausgedrückt.
Wasser soll privatisiert werden.
Was das heißt, können all die Länder berichten, die umgestellt haben – oder, aus Finanznot umstellen mussten. Zum Beispiel Portugal. Das Ergebnis lautet: Wasserpreis um einige 100 Prozent gestiegen, Qualität verschlechtert.
Kaum wurde die Idee der EU-Kommission bekannt, gab es erheblichen Widerstand. Interessant: Nicht von den Parlamenten, sondern von der Öffentlichkeit. Unterschriftenaktionen im Netz und unmissverständliche Kommentare haben aber eine Sensibilisierung der Abgeordneten auf allen Ebenen erreicht.
So teilen uns unsere SPD-Landtagsabgeordneten Hans-Peter Müller und Michael Hübner brandaktuell mit, dass es eine SPD-Initiative im Landtag dazu gibt, die nachfolgend abgedruckt ist.
„Geht doch“, könnte man sagen. Aber bis diese „neue Kuh vom Eis“ ist, wird noch viel Wasser durch unsere Leitungen fließen.
Der Landtag stellt fest:
1. Der Landtag beobachtet mit Sorge, dass es im Zuge der Verhandlungen auf europäischer Ebene bisher nicht gelungen ist, Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge, explizit der Wasserversorgung, dauerhaft aus dem Anwendungsbereich der geplanten EU-Richtlinie herauszunehmen.
2. Die Gestaltungshoheit und der Handlungsspielraum der Kommunen zur
Vergabe und Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge dürfen durch
europäische Wettbewerbsregelungen nicht unangemessen eingeschränkt
werden.
3. Die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen ist durch das bestehende
Primärrecht der Europäischen Union (Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz) und die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes hierzu, hinreichend rechtssicher geregelt. Es besteht daher keine Notwendigkeit einer weiteren Verrechtlichung mit den entsprechenden bürokratischen Belastungen für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen.
Der Landtag fordert:
1. die Landesregierung auf, sich weiterhin bei der Bundesregierung dafür
einzusetzen, dass der Vorschlag der EU-Kommission für eine
Konzessionsrichtlinie zurückgenommen oder geändert wird.
2. verweist darauf, dass Trinkwasser das Lebensmittel Nr. 1 ist, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss. Der Zugang zu Wasser ist Menschenrecht. Wasser kann deshalb keine übliche Handelsware sein.
3. verweist darauf, dass die Wasserversorgung ein Kernstück der kommunalen Daseinsvorsorge ist. Diese bewährten Strukturen gilt es im Interesse von Umwelt, Bürgerinnen und Bürgern und kommunaler Selbstverwaltung zu bewahren.
4. fordert in Bekräftigung des Beschlusses des Bundesrats vom 30.03.2012 (BRDrs-Nr: 874/11 (Beschluss) (2)), dass weder auf europäischer noch auf nationalstaatlicher Ebene Beschlüsse gefasst werden:
o welche die kommunale Daseinsvorsorge, die Kreditaufnahmen der
Kommunen und die Leistungen, für die die Bundesländer originär
zuständig sind, gefährden würden und
o welche zu bürokratischem Mehraufwand für die Kommunen und zu
Mehrkosten für die Bürgerinnen und Bürger führen würden.
Hans-Peter Müller Michael Hübner und die SPD-Landtagsfraktion