Wildtauben und Dohlen Teil 2: Keine Plage

Umwelt

Wahrnehmung ist anders

Nicht der Gesang von heimischen Singvögeln ist dominierend, sondern das monotone und nervende Gu-guhruh … der Wildtauben. Dazu Kot auf Fensterbänken, Markisen und Autos. Eine Plage in den Wohngebieten?

Nein, sagt die Untere Landschaftsschutzbehörde in Recklinghausen. Bisher könne man nicht von Plage sprechen. Und das Jagen der Tauben unterliegt dem Jagdrecht. Und in „befriedeten Gebieten“, das sind Wohngebiete, ist das Jagen tabu. So genannte Vergrämungsmaßnahmen, wie beispielsweise Drähte, Netze und spitze Stifte, sind dagegen zulässig.

Dohlen, das war die zweite Vogelgattung in unserem Bericht vom 11. Juli, die Hausbesitzern wegen des Nistens in Kaminen zu schaffen macht, stellen auch keine Plage dar. Sie sind im Gegensatz zu den Wildtauben sogar besonders geschützt.

Fazit: Tauben und Dohlen gehören wie Spatzen und Amseln zu unseren „Partnern“ in der Nachbarschaft. Wir müssen uns mit ihnen arrangieren.  

Ein Wort zur Recherche

Zwei angerufene Biologische Stationen fühlten sich spontan nicht zuständig, eine Antwort auf unsere Fragen zu geben. Auch die Untere Landschaftsschutzbehörde „glänzte“ erst durch Nichterreichbarkeit.

Ein lobende Ausnahme: Frau Lange, Ressortleiterin Landschaftsrecht, hat nicht nur zurückgerufen, sondern umfassend und kenntnisreich über den Sachverhalt informiert. Bei der schnellen Kritik über unsere Behörden und ihren Mitarbeitern, muss das auch einmal lobend erwähnt werden.

 
 

WebsoziCMS 3.9.9 - 007151935 -