Warum nach unten treten?

Bundespolitik

Die Wahrheit über das Bürgergeld

Es gibt sie. Die da unten. Manche sind „selber schuld“, viele sind unverschuldet in Not geraten. Ein  wichtiges Prinzip unseres Sozialstaates ist, denen zu helfen, die Hilfe bedürfen. „Hilfe zur Selbsthilfe“, so kurz und knapp unser gesellschaftspolitischer Auftrag. Übrigens unabhängig von einer Parteizugehörigkeit. Immer dann, wenn Wahlen anstehen, ist die Versuchung besonders groß, Teile der Bevölkerung gegeneinander auszuspielen. Rechtsaußen und auch Linksaußen verstehen es bestens auf dieser Klaviatur zu spielen. Aktuell versuchen aber auch CDU/CSU einen bösen Keil in unsere Gesellschaft zu treiben. Wir werfen dazu einen Blick auf die gesetzlichen Voraussetzungen (Auszug), die die Bundesagentur allen möglichen Antragstellern des Bürgergelds vorlegt:

Sie können Bürgergeld erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
  • Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
  • Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
  • Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.

Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Erwerbsfähig bedeutet, dass keine Krankheit oder Behinderung Sie hindert, eine Arbeit aufzunehmen.

Auch wer nicht erwerbsfähig ist, kann Bürgergeld erhalten, wenn sie oder er mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.

Ein Rhader Beitrag zur Versachlichung und gegen Fake-New

 
 

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