Jutta Haug: Noch ganz dicht?

Landespolitik

Irreführung des Wählers per Zeitungsanzeige – Noch ganz dicht?

Was macht man nicht alles, wenn einem das Wasser bis zum Hals steht. Die NRW-CDU und ihr Kandidat für Rhade arbeiten mit allen Tricks, um Stimmung oder Stimmen zu machen.
Jetzt teilen sie per teurer Zeitungsanzeige mit, dass sie plötzlich gegen die generelle Dichtigkeitsprüfung von Abwasserleitungen von Wohnhäusern sind. Dabei greifen sie völlig zu Unrecht die bisherige Landesregierung der SPD und Grünen an. Das Gedächtnis kann schon manchmal sehr kurz sein.
Die Europaabgeordnete Jutta Haug hat dazu einen interessanten Beitrag veröffentlicht:

Wahlkampf offenbart Löcher in Röttgens Gedächtnis zur Dichtheitsprüfung

"CDU-Spitzenkandidat Norbert Röttgen hat bei einem CDU-Wahlsieg eine bürgerfreundliche Lösung zugesagt", heißt es in der Westfalenpost vom 19.04.2012 in Bezug auf Herrn Röttgens Position zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle, kurz "Kanal-TÜV".
"Das Gedächtnis unseres Bundesumweltministers scheint bedenklich undicht, was die umweltpolitische Intention seiner eigenen ehemaligen Landesregierung angeht", bemerkt dazu Jutta HAUG, SPD-Europaabgeordnete und Mitglied im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments.
Die Regelung zur Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen existiert bereits seit Mitte der 90er Jahre im NRW Baurecht, die schwarz-gelbe Landesregierung mitsamt schwarz-gelber Parlamentsmehrheit hat die Regelung im Jahre 2007 in Form von Paragraph 61 a in das Landeswassergesetz NRW übertragen.
"Unbestritten sind dieser Paragraph und die damit verbundenen Fristen in Kritik geraten", so Jutta HAUG. "Daher muss die Regelung nun überprüft und sozialverträglicher gestaltet werden, so wie es fürs Frühjahr dieses Jahres geplant war. Wenn Röttgen nun aus purer Wahlkampftaktik auf die Welle der Kanal-TÜV-Kritiker aufspringt, ignoriert er sowohl die Verantwortung, die seine Partei für die Regelungen trägt, als auch die konkreten Verbesserungsvorschläge, die von allen Seiten bereits eingebracht wurden."
So hatte die rot-grüne Landesregierung vorgeschlagen, die Pflicht zur Überprüfung abzumildern. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern außerhalb von Wasserschutzgebieten sollte auf eine regelmäßige Überprüfung verzichtet werden. Bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten sollte die Frist verlängert werden. Auf technische und methodische Probleme war bereits im Laufe des letzten Jahres reagiert worden. Zudem sollte ein neues Förderprogramm des Landes die Sanierung von privaten Abwasserleitungen durch Zinsvergünstigungen unterstützen.
"Besonders erstaunlich finde ich, dass der Bundesumweltminister die umweltpolitischen Vorteile sanierter Abwasserkanäle in der Diskussion größtenteils auszublenden scheint", betont Jutta HAUG. "Wasser ist eine der wichtigsten natürlichen Ressourcen und die Reinheit unseres Grundwassers ist unentbehrlich für unsere Gesundheit, für unsere Umwelt und für unsere Wirtschaft. Die zügige Durchführung notwendiger Reparaturen kommt daher unserer Gesellschaft zugute und darf nicht unnötig verzögert werden. Gerade weil es sich um ein öffentliches Gut handelt, müssen finanzschwache Haushalte allerdings ausreichende öffentliche Unterstützung für die Sanierung erhalten - und dafür wird die nächste NRW-Landesregierung sorgen".

 
 

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