CDU/FDP-Regierung in NRW vom Verfassungsgericht gestoppt

Landespolitik

Stichwahl bleibt

Wer an der Regierung ist hat Macht. Diese Macht wird von der Opposition kontrolliert. In der Regel. Manchmal werden die Grenzen der Macht verschoben. Zugunsten der Regierenden. Wenn dann noch die kontrollierende Opposition ausgebremst wird, Mehrheit ist Mehrheit, dann prüft das Verfassungsgericht, ob das Regierungshandeln mit unseren Gesetzen übereinstimmt. Das gesprochene Urteil ist verbindlich. Auch für diejenigen, die die Macht auf Zeit vom Wähler übertragen bekommen haben. Das musste jetzt die schwarz-gelbe Landesregierung ganz neu lernen. Das Verfassungsgericht Münster hat nämlich entschieden, dass die Streichung der Stichwahl, zum Beispiel für Bürgermeister, nicht mit unserer Verfassung vereinbar ist. Genau das hat die klagende SPD immer vertreten und nun Recht bekommen. „Eine Klatsche für Laschet und Co.“, so ein Beobachter der Landespolitik. Die Stellungnahme der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik SGK im Wortlaut: „Am 20. Dezember 2019 hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die Abschaffung der Stichwahl durch Ministerpräsident Laschet und seiner Koalition aus CDU und FDP verfassungswidrig und somit diese Änderung im Kommunalwahlgesetz nichtig ist. Dies bedeutet für die Kommunalwahl 2020, dass es ohne Weiteres bei der bisherigen Rechtslage bleibt und dass es eine Stichwahl in den Kommunen geben wird, in denen kein Wahlbewerber im ersten Wahlgang mehr als 50% der Stimmen auf sich vereinigt.“

Eigener Bericht, Zitat SGK kursiv gestellt

 
 

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