Das Grundrecht, seine Meinung frei zu äußern, wird dann missbraucht, wenn andere dadurch gefährdet werden. Neben Demo-Veranstaltern dürfen auch Gerichte kritisiert werden, wenn sie bei ihrer Abwägung den genannten Eingangsgrundsatz nicht oder zu gering bewerten. Leipzig darf sich nicht wiederholen!
Ein Einwurf aus Rhade