Der Dritte Weg: Arbeitsverhältnisse in Kirchen und ihren Betrieben

Veranstaltungen

Podiumsdiskussion in den Kreishaus Recklinghausen. Gehalten von ehem. MdB Ingrid Matthäus-Maier unterstützt von ver.di und Cay Süberkrüb.

Auszug aus „Gegen religiöse Diskriminierungen am Arbeitsplatz!“

Religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz
Noch heute, im Jahr 2012, gibt es in Deutschland über eine Million Arbeitsplätze, zu denen Juden keinen Zugang haben. Auch Muslime und Buddhisten werden nicht eingestellt. Und
Konfessionslose erst recht nicht.
Den meisten Menschen dürfte dies als klarer Verstoß gegen den Geist der Antidiskriminierungsbestimmungen erscheinen, aber in den weitestgehend öffentlich finanzierten Sozialeinrichtungen der Kirchen ist dieser Zustand alltägliche Realität. Dabei geht es keineswegs um kirchliche Tätigkeiten im eigentlichen Sinne, wie Seelsorge und Verkündigung, sondern um Ärzte und Kindergärtnerinnen, Krankenpfleger und Bürokräfte, Reinigungspersonal und Hausmeister.
Sie alle müssen nicht nur auf das Recht auf Religionsfreiheit verzichten. Auch ihr Privatleben müssen sie nach den Moralvorstellungen der Kirche ausrichten.
Falls sie dagegen verstoßen, droht ihnen die Kündigung. Ein Kirchenaustritt oder Wechsel der Glaubensrichtung führt ebenso zur Entlassung wie (in katholischen Einrichtungen) die Wiederverheiratung nach einer Scheidung oder das öffentliche Bekenntnis zu einer homosexuellen Partnerschaft.
Doch nicht nur die individuellen Bürgerrechte der Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen sind eingeschränkt, es gibt dort auch keinen Betriebsrat und sie haben kein Streikrecht.

Internetseite: www.gerdia.de

Jürgen Heinisch

 
 

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