Dorsten: Woche des Grundgesetzes

Allgemein

Die Meinungsfreiheit und ihre Grenzen – Ein Beispiel

 

Dorsten ist vorbildlich, geht es darum, unser Grundgesetz (GG) zu würdigen. Vom 24. September bis zum 3. Oktober wird an unterschiedlichen Punkten in unserer Stadt mit unterschiedlichen Programmangeboten dafür geworben, unser Grundgesetz in allen Punkten zu schätzen. Es ist die Grundlage für unser aller Zusammenleben, egal ob wir arm sind oder reich, egal an wen wir glauben, egal ob jung oder älter, egal wie wir aussehen oder welche Bildung wir genossen haben. Es ist das Beste, was es in unserm Land gibt. Im GG finden sich 146 Artikel. Die ersten 19 beschreiben unsere Grundrechte. Im Artikel 5 heißt es, dass jeder seine Meinung frei äußern darf. Das hat eine ultrarechte Splitterpartei in Chemnitz so ausgelegt, dass sie Wahlplakate mit dem Slogan „Hängt die Grünen“ aufgestellt haben. Obwohl es im Art. 5 auch heißt, dass die persönliche Ehre zu schützen ist, hat das dortige Verwaltungsgericht geurteilt, die Plakate dürfen bleiben, müssen aber 100 Meter von Plakaten der Grünen entfernt sein. In unserem GG hat auch die Unabhängigkeit der Justiz einen klaren Stellenwert. Wenn aber ein Gericht diesen Aufruf zum Mord unter den Schutz des Artikels 5 stellt, dann muss eingeschritten werden. Und zwar von der nächst höheren Gerichtsinstanz. Die Woche des Grundgesetzes in Dorsten ist eine gute Gelegenheit für alle Bürgerinnen und Bürger in der Lippestadt, zumindest die ersten 19 Artikel zu lesen und zu werten. Wir dürfen nämlich stolz auf unser GG sein. Trotz des Ausrutschers in Chemnitz.

 

Ein Zwischenruf aus Rhade

 
 

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