Dorstener Tage des Grundgesetzes - Rhader SPD unterstützt mit Originaltexten (4)

Gesellschaft

Artikel 4 (Auszug): Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

 
 

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