Gab es im Rathaus unerlaubte Finanztransaktionen? (Teil 2)

Kommunalpolitik


Berthold John war bis 2008 Prüfer beim Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsführung

Ein Offener Brief von Berthold John mit brisantem Inhalt ist beim Bürgermeister und dem Stadtrat angekommen (Am 6.4. ist eine Antwort der Verwaltung eingegangen. Sie wird am 13.4. bewertet und in Auszügen veröffentlicht)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Dorstener Stadtrates! 

Ich selbst gehöre der  SPD an, schreibe diesen Brief aber als besorgter Bürger Dorstens. Ich möchte mit diesem Brief erreichen, dass die Verwaltung in ihren Vorlagen den Rat informativ und aufrichtig unterrichtet und der Rat das Zahlenwerk zum Wohle der Dorstener Bürger hinterfragt.

HFA-Sitzung v. 18.03.2021 lässt Fragen aufkommen

Als Bürger der Stadt Dorsten habe ich als Zuhörer der öffentlichen Haupt-und Finanzausschusssitzung am 18.03.2021 teilgenommen. Über das Ratsinformationssystem der Stadt Dorsten hatte ich mich vorher über die Inhalte der jährlichen Berichtsvorlagen zum Schuldenportofiliomanagement informiert. Schwerpunkt dieser HFA-Sitzung war der TOP 3.4 - Berichtsvorlage 43/21, der sich mit einem, lt. Vorlage, kündbaren Forward Zahlerswap-Vertrag mit folgendem Inhalt befasst:

  • - Vertragsabschluss: Ende Februar 2009
  • - Vertragspartner: WestLB
  • -  WestLB und Stadt Dorsten tauschen darin Zinssätze aus
  • -  Berechnungsvolumen 25 Millionen €
  • -  Stadt zahlt 3,15 % Festzinsen an WestLB
  • -  WestLB rechnet dagegen mit 3M-Euribor-Zinssatz
  • -  Laufzeit: 20 Jahre
  • -  Startdatum 30.12.2033
  • -  Das Volumen reduziert sich vierteljährlich um 125.000 €
  • -  WestLB hat einmalig ein Kündigungsrecht zum 31.12.2043 -

Zurück zur HFA-Sitzung:
Die AFD-Fraktion hat dazu 3 Anträge gestellt.
1. Offenlegung des Vertrages,
2. Prüfung durch unabhängigen Wirtschaftsprüfer, Übersichterstellung bereits bilanzierter Verluste mit Prognose für die Zukunft
3. Veröffentlichung der Aufstellung im Amtsblatt.
Alle 3 Anträge wurden, mit einer Gegenstimme der AFD, abgelehnt.
Ich möchte ausdrücklich klarstellen, dass ich kein Sympathisant der AFD bin, da diese Partei nach meiner Auffassung gegen demokratische Grundprinzipien verstößt. Inhaltlich teile ich aber die Bedenken solange, bis sie mir und der interessierten Öffentlichkeit durch die Verwaltung mit belegbaren Argumenten widerlegt werden.
Meine Bedenken beruhen auf folgende Feststellungen:


(bitte mehr anklicken)

Swaps sind keine Kredit- oder Darlehensverträge. In der Fachwelt werden diese Art von Verträgen auch als Zinswetten auf die Entwicklung in der Zukunft bezeichnet.
(hier Festzins gegen variablen Zins Euribor)
Unter Euribor ist der Durchschnittszinssatz für kurzfristige Geldanlagen unter Geschäftsbanken zu verstehen. Der Euribor wird von einem europäischen, international anerkannten Bankenverbund festgesetzt, der 3M-Euribor vierteljährlich.
Die Verwaltung argumentiert in ihrer Vorlage v. 25.02.2021 und in den anderen Berichtsvorlagen ab 2011, dass es sich um einen kündbaren Swap handelt.
Dieser ForwardZahlerswap sei abgeschlossen worden, um ein Risiko aus dem gesamten Schuldenportofiliomanagement zu eliminieren.
In der aktuellen Ausschusssitzung betonten Bürgermeister Stockhoff und CDU-Fraktionsvorsitzender Schwane ausdrücklich die Rechtmäßigkeit des Vertrages und verwiesen dazu auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Es ist m. E. aber wichtig, sich nicht nur mit dem Tenor der Urteile, sondern auch mit dem beurteiltem Sachverhalt zu befassen.“

(Wird morgen mit Teil 3 fortgesetzt)

 
 

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