Gab es im Rathaus unerlaubte Finanztransaktionen? (Teil 3)

Kommunalpolitik


Berthold John war bis 2008 Prüfer beim Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsführung

Ein Offener Brief von Berthold John mit brisantem Inhalt ist beim Bürgermeister und dem Stadtrat angekommen (Am 6.4. ist eine Antwort der Verwaltung eingegangen. Sie wird am 13.4. bewertet und in Auszügen veröffentlicht)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Dorstener Stadtrates!

Ich selbst gehöre der  SPD an, schreibe diesen Brief aber als besorgter Bürger Dorstens. Ich möchte mit diesem Brief erreichen, dass die Verwaltung in ihren Vorlagen den Rat informativ und aufrichtig unterrichtet und der Rat das Zahlenwerk zum Wohle der Dorstener Bürger hinterfragt.

HFA-Sitzung v. 18.03.2021 lässt Fragen aufkommen (Fortsetzung von gestern)

Der BGH hat nämlich am 22.03.2016 in einer Zahlerswap-Klage (eine Gemeinde aus NRW gegen Landesbank) den Fall an das OLG Köln alsVorinstanz, Urteil v.13.08.2014, zurückverwiesen.
Unstreitig sind BGH und OLG zwar der Auffassung, dass der Einsatz von Finanzderivaten generell nicht verboten ist. Es sei egal ob es sich um ein unzulässiges Spekulationsgeschäft oder zulässiges Zinsoptimierungsgeschäft handele. Die Vorinstanz verweist in ihrer Urteilsbegründung auf den Runderlass des Innenministeriums NRW v. 09.10.2006( sog. Krediterlass). Danach könnten Gemeinden Zinsderivate zur Zinssicherung und zur Optimierung des Schuldendienstes unter bestimmten Vorgaben nutzen. (RZ 29 des OLG-Urteiil:keine Zinserhöhung in der Gesamtschau, Konnexität, Bildung von Bewertungseinheiten nur bei Homogenität der Risiken und zeitlicher Kongruenz sowie abstrakter Konnexität). 
Meine Fragen:

(Bitte mehr anklicken)

  • Sind diese Voraussetzungen überprüft worden?
  • Spielt es keine Rolle, dass der Vertrag erst 25 Jahre nach Vertragsunterzeichnung beginnt und 45 Jahre nach Vertragsunterzeichnung endet?
  • Hat die Kommunalaufsicht zugestimmt?
  • Hat auch das Rechnungsprüfungsamt zugestimmt?
  • Oder gehören solche Verträge nicht zum Prüfumfang des Rechnungsprüfungsamtes?

Dem HFA ist dieser Vertrag nicht vorgelegt worden. Noch in der HFA-Sitzung v. 18.02.2009 hat der Kämmerer versichert, dass keine neuen Derivate wegen der Entwicklung des Finanzmarktes abgeschlossen werden, jedoch mit der Einschränkung, dass Folgewirkungen zur Abwicklung wegen eines Swaps in Höhe von 20 Millionen € erforderlich werden könnten.
Ich stolpere über das Wort könnten.
Denn bereits 2 Wochen später, Ende Februar 2009 wird der Vertrag mit der WestLB abgeschlossen. Gab es keine Vorverhandlungen, die erwähnenswert wären für die HFA-Sitzung am 18.02.2009?
Erst ein Jahr später, mit der Berichtsvorlage v. 01.02.2010 informiert die Verwaltung den HFA über diesen Vertrag.
Der Kämmerer weist in dieser Vorlage ausdrücklich darauf hin, dass der Reiz dieses Vertrages darin besteht, den Vertrag an andere Marktteilnehmer verkaufen zu können, wenn der Markt hierfür günstig ist. Ist das unter Zinsoptimierung zu verstehen? Wenn der Zinsaustausch erst 20 Jahre später beginnt?

(Wird morgen fortgesetzt)

 
 

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