Grundsteuerreform: Nur noch 8 Monate Zeit

Bundespolitik

Was kommt auf uns zu? – Die Fakten im Telegrammstil

  • Das Bundesverfassungsgericht zwingt den Bundestag zur Grundsteuerreform bis zum Jahresende
  • Die Festlegung der Grundsteuer ist überholt und ungerecht
  • Die Grundlage der Besteuerung, die Wertfestlegung aller Immobilien, stammt aus dem Jahr 1935, bzw. 1964
  • Dieser Wert wird mit dem kommunalen Hebesatz multipliziert. In Dorsten liegt er zurzeit bei 780 Prozent.
  • Verantwortlich für die Umsetzung der Grundsteuerreform ist der Bundesfinanzminister. Die Länder müssen zustimmen.
  • Wird bis zum Jahresende keine Einigung erzielt, fällt die Grundsteuer, die wichtigste Einnahme der Stadt, ersatzlos weg
  • Für Dorsten hieße das, eine Mindereinnahme von rund 19 Millionen Euro
  • Der Entwurf des Finanzministers Olaf Scholz (SPD) soll einnahmeneutral sein
  • Das heißt, höhere, sprich reale Immobilienwerte, aber deutlich niedrigere kommunale Hebesätze
  • Die Reform lässt überall die Köpfe rauchen. Unterschiedliche Modelle werden gegeneinander abgewogen
  • Wie hoch ist zum Beispiel der Wert eines Einfamilienhauses mit Grundstück im Dorstener Zentrum zu bewerten und wie hoch müsste er dann in Rhade sein?
  • Können überhaupt Stadtteile miteinander verglichen werden? Oder einzelne Straßenzüge?
  • Steuergerechtigkeit kann eigentlich nur erzielt werden, wenn jedes einzelne Objekt individuell bewertet wird. So wie es beim Verkauf oder Kauf gang und gäbe ist

Prognose und Fazit: Der Bund und die Länder werden sich bis zum Jahresende einigen. Die Kommune hat dann bis 2025, nachdem die Länderfinanzverwaltungen die Vorgaben ermittelt haben, den neuen Hebesatz festzulegen. Ob er dann gerechter und parallel einnahmeneutral sein wird, darf hinterfragt werden.

Eigener Bericht

 
 

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