Das Betreuungsgeld-Gesetz ist verfassungswidrig. Auf das Urteil folgten Unsicherheit und die Frage: Erhalten Eltern, die bisher das Betreuungsgeld erhalten haben, weiterhin diese Leistung? Familienministerin Manuela Schwesig stellt nun noch einmal klar: „Die Auszahlungen laufen ganz normal weiter.“ Es müsse auch niemand erhaltenes Betreuungsgeld zurückzahlen.
Quelle: spd.de
Von Jochen Wiemken
SPD-Politikerin Manuela Schwesig wies am Freitag die Bedenken zurück, Eltern müssten unter Umständen Betreuungsgeld zurückzahlen. „Die Familien, die bereits Betreuungsgeld bekommen, müssen nichts zurückbezahlen“, sagte sie gegenüber SPD.de.
Eltern, die bereits das Betreuungsgeld beziehen, würden dies auch weiterhin bekommen, betonte Schwesig. Auch versprach sie: „Diejenigen, deren Anträge bereits bewilligt wurden, werden Zahlungen erhalten.“
Ministerium prüft Rechtslage
Unklar ist die Lage noch bei Anträgen, die vor dem Urteil am Dienstag eingereicht wurden, aber noch nicht bewilligt sind. „Derzeit wird die Rechtslage geprüft, wie mit Anträgen, die noch nicht beschieden wurden, umzugehen ist“, so das Ministerium.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag das auf Betreiben der CSU eingeführte Betreuungsgeld gekippt, weil für derartige Leistungen nicht der Bund, sondern die Länder zuständig seien. SPD und Union wollen Anfang September entscheiden, wie mit den freiwerdenden Mitteln des Bundes umgegangen werden soll.
Familienministerin Schwesig und SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi machten am Dienstag deutlich, dass aus Sicht der SPD das Geld den Kindern und Familien in Deutschland zugutekommen sollte – zum Beispiel durch eine verbesserte Kinderbetreuung.
Quelle: spd.de
Von Jochen Wiemken