FDP-Schulministerin stellt Elternrecht in Frage
Es war die Landes-SPD, die den Eltern von Viertklässlern das Recht zurückgab, die Schulwahl nach der Grundschule letztendlich zu bestimmen. Zuvor traf die Grundschule diese weitreichende und verbindliche Entscheidung „allein“ und vermittelte die Kinder im Alter von 9-10 Jahren an Haupt-, Real-, Gesamtschulen und Gymnasien. Die Folge: Notenstress bei Kindern und Eltern bereits in den ersten Grundschulklassen. Bildungspolitik ist Ländersache. So verwundert es nicht, dass bei jedem Regierungswechsel die Bildungspolitik zum „Spielball“ der Politik wird. Seit Mai 2017 regiert nun schwarz-gelb unser Land. Die Schulministerin, von der FDP gestellt, will nun das zuvor genannte Elternrecht abschaffen und das Rad um 180 Grad zurückdrehen. Es ist zum Verzweifeln. Begreifen die sogenannten Bildungspolitiker eigentlich nicht, dass unsere Schulkinder mit ihren Eltern keine „Versuchskaninchen“ sind? Anstatt konsequent mal die vielen Schulformen in Frage zu stellen, die Sekundarschule ist die neueste Erfindung, scheint mit dem FDP-Vorstoß, der Bestandsschutz für bestimmte Schultypen im Vordergrund zu stehen. Die SPD in Düsseldorf ist jetzt besonders gefordert, der NRW-Schulpolitik einen eigenen Stempel aufzudrücken. Und sie reagiert prompt. Michael Hübner, MdL und stellv. Fraktionsvorsitzender hat sofort auf unsere Rhader Stellungnahme reagiert und den bildungspolitischen Sprecher Jochen Ott um eine Positionierung gebeten. Hier seine Stellungnahme:
Wiedereinführung des verbindlichen Grundschulgutachtens löst keine Probleme
„Die Abschaffung der verbindlichen Grundschulgutachten und den damit verbundenen Prognoseunterricht durch die rot-grüne Landesregierung im Jahr 2011 war ein richtiger und wichtiger Schritt. Die Wiedereinführung ...
Veröffentlicht am 06.02.2018
Wird die SPD wieder Teil einer neuen Großen Koalition?
Noch gibt es kein grünes Licht für die Neuauflage einer weiteren GroKo. Aber wenn die Zeichen nicht komplett täuschen, wird es eine Empfehlung der SPD-Führung an die 450.000 Mitglieder geben, JA zu sagen. Der Ausgang des dann folgenden Mitgliederentscheids ist bindend, so die Aussage des Parteivorstands. Nehmen wir einmal an, die Mitglieder lassen sich nicht überzeugen und stimmen mit NEIN. Das wird dann ein politisches Erdbeben auslösen. Vermutlich wird der Vorstand zurücktreten. Vermutlich wird Frau Merkel nicht wieder antreten. Vermutlich wird es Neuwahlen geben. Alles Kaffeesatzleserei. Warten wir die Entscheidung in Berlin ab und versuchen dann die Lage entsprechend zu beurteilen. Die Rhader SPD wird aktuell berichten.
Veröffentlicht am 05.02.2018
Über die Zerrissenheit eines SPD-Mitglieds
Eigentlich kann sie machen was sie will. Die SPD. Sie kommt einfach nicht mehr gut weg. Bei Wahlen und bei Umfragen. Obwohl sie etwas zu bieten hat. Wer will ernsthaft bestreiten, dass die letzte GroKo einen Koalitionsvertrag, den 75% der SPD-Mitglieder gebilligt haben, auch fast umgesetzt hat? Mit Vorteilen für die Mehrheit unserer Gesellschaft. Wer will ernsthaft bestreiten, dass die SPD-Ministerriege aus dem letzten Kabinett des Durchschnitts herausgeragt hat? Trotzdem war das Wahlergebnis im September 2017 schlechter als bei der Wahl davor. Warum? Da beginnt die Ratlosigkeit Fuß zu fassen. Und Ratlosigkeit ist in der Politik „tödlich“. Tödlich heißt hier, dass das Selbstbewusstsein, auch des „einfachen“ SPD-Mitglieds, angeknackst ist. Verunsichert verfolgt es, wie „die Karre aus dem Dreck“ gezogen werden könnte. Obwohl die kritischen Fragen an die Kanzlerin (CDU) und die unfähige Jamaika-Truppe mit FDP und Grünen gehen sollte, sucht es die Schuld fast ausnahmslos bei der eigenen Partei. Irgendwie irrational. Aber verständlich, weil man mit ihr leidet. Was ist denn nun richtig? GroKo oder NoGroKo? Die Entscheidung nimmt mir keiner ab. Egal wie das Ergebnis ausgehen wird, die SPD wird es in der öffentlichen Wahrnehmung und medialen Beurteilung danach sehr schwer haben. So wie in den letzten Jahren. Besser fühle ich mich jetzt nicht.
Sonntagsgedanken eines (selbst)kritischen SPD-Mitglieds
Veröffentlicht am 04.02.2018
CDU/FDP-Landesregierung schützt Steuersünder
Die GroKo-Diskussion überlagert viele Meldungen, die dadurch nur als Randnotizen in den meisten Medien auftauchen. Leider. Denn die schwarz-gelbe NRW-Regierung leistet sich gerade einen wirklichen Skandal, der es auf die Titelseiten verdient hätte. Es war der SPD-Finanzminister Norbert Walter-Borjans, der jahrelang die Wuppertaler Steuerfahndung dabei aktiv unterstützte, Bankdaten zu erwerben, um die illegalen, kriminellen und damit rechtswidrigen Wege der Steuersünder aufzuzeigen. Das Ergebnis: Nachzahlungen an die bundesdeutschen Finanzämter in Milliardenhöhe! Durch eine „kreative“ Personalpolitik hat es die neue Landesregierung in kürzester Zeit geschafft, die fatale Handschrift der FDP ist dabei nicht zu übersehen, das erfolgreiche Wuppertaler Steuerfahndungs-Team zu zerschlagen. Die Verantwortung für diesen Skandal trägt der Regierungschef. Und der heißt Armin Laschet. Die SPD im Landtag, mit unserem Abgeordneten Michael Hübner, verdient jetzt jegliche öffentliche Unterstützung, um Laschet, Lindner und Co. der Scheinheiligkeit zu überführen und ihnen die Maske der Biedermänner herunterzuziehen.
Ein Einwurf aus Rhade
Veröffentlicht am 03.02.2018
Mitgliederentscheid der SPD über Regierungsbildung verfassungswidrig?
Hans-Jürgen Papier, früherer Bundesverfassungspräsident, stellt mit einem bemerkenswerten Standpunkt in der gestrigen Dorstener Zeitung, die parteipolitische Mitwirkung (Mitgliederentscheid) über die Regierungsbildung aus verfassungsrechtlichen Gründen in Frage. Ein Paukenschlag, über den man nachdenken muss. Das Grundgesetz kennt keine Koalitionsverhandlungen und Absprachen darüber. Das wäre, so der hochrangige Jurist, aber noch tolerierbar. Bedenklich sei aber, wenn nicht die Abgeordneten über das Ergebnis und damit die Regierungsbildung entscheiden, sondern Parteimitglieder. „Die Parteien haben nach dem Grundgesetz eine herausragende Stellung im politischen System, aber sie sind es nicht, die nach den Regeln des Grundgesetzes den Bundeskanzler wählen und über die Gesetze beschließen. Mitgliederentscheide über die Bildung der Bundesregierung und das künftige Regierungsprogramm hebeln diese grundgesetzlichen Regeln des parlamentarischen Systems faktisch aus“.
Ein neuer Aspekt, der sicherlich in der weiteren Diskussion über die laufenden GroKo-Verhandlungen und den angekündigten Mitgliederentscheid nicht einfach beiseite geschoben werden kann. Conny Schäfer, wissenschaftliche Mitarbeiterin unseres MdB Michael Gerdes weist darauf hin, dass bereits 2013 diese Frage vom Verfassungsgericht geprüft wurde. Damals lautete das Urteil: Der Mitgliederentscheid der SPD über den Koalitionsvertrag ist verfassungsgemäß. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2013/12/qk20131206_2bvq005513.html
Eigener Bericht auf Grundlage einer Veröffentlichung in der Dorstener Zeitung „Kein Job für die Partei“ von Hans-Jürgen Papier, 1. Februar, Seite 2
Veröffentlicht am 02.02.2018