Unser Kompass muss das Grundgesetz sein

Gesellschaft

Es zu kennen, anzuwenden und zu schützen ist Pflichtaufgabe aller Demokraten

Erstaunlich, wie weitsichtig die sogenannten Mütter und Väter des Grundgesetzes 1949 das aufgeschrieben haben, was wir unsere Verfassung nennen. Heute regeln 146 Artikel unser Leben. Klar wird aufgezeigt, was wir dürfen, wo das Gemeinwohl aber höher zu bewerten ist als die Freiheit des Einzelnen. Aber auch alle Staatsorgane müssen immer das Grundgesetz im Blick haben, wenn sie neue Gesetze beschließen. Kernstück unserer Verfassung ist die Gewaltenteilung. Damit ist gewährleistet, dass einerseits die Regierungen, auch gesetzgebende Gewalt genannt, alle Verwaltungen, einschließlich Polizei und Militär als gesetzausführende Gewalt, sowie unsere Gerichte als Recht sprechende Gewalt, klar wissen, was zu ihren Pflichten  gehört. Dennoch muss immer wieder das völlig unabhängige Bundesverfassungsgericht als letzte und verbindliche  Instanz darüber urteilen, ob Gesetze, Verwaltungsvorgaben oder Urteile unserer Gerichte sich mit den genannten 146 Artikeln in Übereinstimmung befinden. Wenn nicht, muss auf allen genannten Ebenen (Gewaltenteilung) nachgearbeitet werden. Wir können stolz auf unsere Verfassung sein. Sie ist die Grundlage für unseren demokratischen Rechtsstaat. Nun erkennen wir, dass aktuell Parteien dabei sind, unsere demokratische Grundordnung auszuhebeln. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat uns am 23. Mai aufgerufen, diesen Tag alljährlich in den Mittelpunkt zu stellen, um unser Grundgesetz zu schützen. Wir folgen diesem Aufruf ohne Wenn und Aber.

Rhader Appell zum Schutz unserer Verfassung

 
 

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