Alkoholwerbeverbot: Ein interessanter Schriftwechsel mit Berlin

Gesundheit

„Fragen sie ihren Arzt oder Apotheker“

Prost – auf die Gesundheit? So war ein Artikel auf www.spd-rhade.de am 27. Januar überschrieben, der sich mit den verheerenden Folgen des übermäßigen Alkoholtrinkens beschäftigte. Michael Gerdes, SPD-Bundestagsabgeordneter wurde aufgefordert, sich für ein öffentliches Alkoholwerbeverbot, so wie beim Nikotin, einzusetzen. Tatsächlich gibt es entsprechende Diskussionen im Bundestag und dem zuständigen Ausschuss, aber (noch) keine konkreten Ergebnisse. Michael Gerdes: Im Koalitionstext heißt es:

"Wir werden Drogenmissbrauch weiterhin bekämpfen und dabei auch unsere Maßnahmen zur Tabak- und Alkoholprävention gezielt ergänzen. Dabei ist uns das Wohl der Kinder von Suchtkranken besonders wichtig."

Interessant ist in diesem Zusammenhang ein Protokollauszug, der zeigt, dass bisher getroffene Maßnahmen zur Einschränkung der Alkoholwerbung überhaupt nicht greifen: Auf die Frage, ob die Bundesregierung ein Alkoholwerbeverbot bei Sportveranstaltungen plant, lautet die Antwort des CDU-geführten Gesundheitsministeriums:

„Entsprechend den genannten europäischen Vorgaben bestimmen auch die Werbegrundsätze des Rundfunkstaatsvertrags (RStV), insbesondere § 7 Absatz 10 RStV, dass Werbung übermäßigen Alkoholkonsum nicht fördern darf. Zudem baut die Bundesregierung auf eine funktionierende Selbstkontrolle der Wirtschaft. Insbesondere ist hier auf den Deutschen Werberat hinzuweisen. Nach den „Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke“ soll kommerzielle Kommunikation keine trinkenden oder zum Trinken auffordernden Leistungssportler darstellen“.  

Noch Fragen? Wir werden weiterhin versuchen, auf allen Ebenen darauf hinweisen, dass ein Alkoholwerbeverbot keine „Spaßbremse“ ist, sondern ein wichtiger Beitrag zur Gesundheit. „Im Zweifel fragen sie ihren Arzt oder Apotheker“.

Eigener Beitrag

 
 

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