Fehlentwicklungen müssen „unten und oben“ parallel beseitigt werden
Nun hat die Bundesregierung (CDU/SPD/CSU) wichtige Weichenstellungen getroffen, die unser Land aus der Talsohle führen sollen. Einerseits werden Milliarden eingesetzt um zu investieren, andererseits muss gespart werden, um bei der Schuldenlast nicht den kompletten Überblick zu verlieren. Und hier rücken erstaunlicherweise immer die Schwächsten der Gesellschaft zuerst in den Blick. Fast jeder kann mit einem Negativbeispiel aus der Nachbarschaft, aus dem Arbeitsleben, aus den sozialen Medien „beweisen“, dass Bürgergeldempfänger der Gesellschaft eine lange Nase drehen und ohne Gegenleistung den Staat abkassieren. Tatsächlich sind Fehlentwicklungen dieser Art nicht zu tolerieren. Also muss gegengesteuert werden. Das Recht, dass aber Menschen in Not unterstützt werden müssen, wird nicht aufgegeben. Steht so in unserem Grundgesetz. „Das Sozialstaatsprinzip ist im Grundgesetz als Staatsziel verankert: Nach Artikel 20 und 28 des Grundgesetzes ist der deutsche Staat ein demokratischer und sozialer Bundes- und Rechtsstaat. Das bedeutet, dass sich der Gesetzgeber in der Bundesrepublik auch um soziale Gerechtigkeit und die soziale Sicherheit der Bürger kümmern muss*).“ Soziale Gerechtigkeit heißt aber auch, dass beim oberen Drittel der Gesellschaft ebenfalls Fehlentwicklungen abgebaut werden müssen. Nicht irgendwann, sondern jetzt! Sozialbetrug ist Unrecht, Steuerhinterziehung auch. Sozial ist also, wenn alle Bürger gleich behandelt werden. Und hier gibt es dringenden Nachholbedarf.
Wochenenkommentar aus Rhade
*) Zitat: Deutscher Bundestag - Service - Sozialstaat