Kommunalpolitik Bei der heutigen Veröffentlichung hat sich für das Jahr 2007 ein Zahlenfehler eingeschlichen. Korrektur seit 11 Uhr.
Veröffentlicht am 28.04.2021
Veröffentlicht am 28.04.2021
Berthold John ist tief in ein unbequemes Thema der Verwaltung und des Rates eingetaucht - Handlungsbedarf für den Stadtrat
Fortsetzung vom 26. April: "Auffällig sind auch die in dem Bilanzbericht zum 31.12.2009 auf Bl . 89 einmalig aufgeführten Liquiditätszinsen für 2008 in Höhe von 6,1 Millionen €. In den Jahren wurden folgende Zinsen für Liquiditätskredite erklärt:
Zinsen Liquiditäskredite zum 31.12.
Da sticht ein nicht zu erklärender Zinsaufwand 2008, hervorgerufen durch die Abgrenzung 2009/2008, besonders hervor. Hinweisen möchte ich auch auf den Bericht zur Eröffnungsbilanz 01.01.2009. Unter Punkt 7 wird erläutert:
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind. Der Forward-Swap vom 24.02.2009 ist dort nicht erwähnt worden. Dieser Vertrag ist auch nicht in den Übersichten der sonstigen wesentlichen Verträge aufgeführt. Auch nicht in den Bilanzen der Folgejahre. Er ist in keinen Bilanzen zu finden.
Obwohl in der HFA-Sitzung v.27.03.2021 der Eindruck erweckt wurde, dass die Bilanzen zum 31.12.2009 geprüft wurden, trifft das nach meiner Recherche nicht zu. Durch einstimmigen Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses sind die Jahresabschlüsse 2009 und 2010 aufgrund einer Ausnahmeregelung des NKFWG in NRW nicht geprüft worden. (Ratsbeschluss v. 27.02.2013)
Im übrigen kann der Rat nicht prüfen, wenn Sachverhalte gar nicht aufgeführt werden.Meine Frage, wer nach der Auflösung der WestLB Vertragspartner der Stadt ist, wurde bis heute auch nicht beantwortet".
Berthold John, 21.04.2021
Anmerkung: Weitere Veröffentlichungen folgen in Kürze. Der gesamte Verwaltungsvorgang „Kreditportfoliomanagement“ ist so umfangreich und mit so vielen Fragezeichen versehen, dass eine Fortsetzung sich zwingend anbietet. Berthold John stellt dazu sein Fachwissen und seine Erkenntnisse weiter zur Verfügung.
Veröffentlicht am 28.04.2021
Eine Gratwanderung – nicht nur in Rhade
Kommunalpolitik war jahrzehntelang eine Domäne der etablierten Parteien. Hier wurde festgelegt, was der Stadt gut tut. Auch Personalentscheidungen, wer, was werden sollte, fielen nicht selten im Hinterzimmer. Dass dabei die Parteien auch überzogen haben, war zuerst durch „Liebesentzug“, sprich Mitgliederschwund, danach durch schlechte Wahlergebnisse ablesbar. Parallel traten Bürgerinitiativen auf den Plan, die plötzlich mitreden wollten, wenn es um die Gründung einer Kita oder den Umbau einer Straße gehen sollte. Die Parteien begannen zu verstehen. Sie öffneten sich, warben mit Begriffen wie „Anhörung, Beteiligung und Mitbestimmung“. Vorreiter in Dorsten waren die Rhader Sozialdemokraten, die als erste in der Lippestadt entsprechende Ideen zur Bürgerbeteiligung entwickelten. 11 Bürgerforen zeigen, dass diese Form der direkten Demokratie Allgemeingut geworden ist. Damit einhergehend sind aber Probleme erkennbar, auf die zurzeit weder die Verwaltung noch die im Stadtrat vertretenen Parteien eine Antwort parat haben. Nämlich, wie die geweckte Erwartungshaltung der Bürger vor Ort befriedigt werden kann. Ideen sind schnell entwickelt, die zügige Umsetzung hakt an fehlendem Personal, an bürokratischen Hemmnissen, am Zuständigkeitswirrwarr im Rathaus und an fehlenden Finanzmitteln. Nach der Euphorie kommt die Ernüchterung. Nach der Ernüchterung das Desinteresse. Gut wäre, wenn Verwaltung und Parteien am Anfang eines Bürgerprojekts lückenlos aufzeigen würden, wo die Grenzen der Bürgerbeteiligung liegen und welche Zeitachse nicht in Frage gestellt werden kann. Unsere repräsentative Gesellschaftsstruktur darf nämlich durch Bürgerbeteiligungsformen nicht ausgehebelt werden.
Ein aktueller Rhader Zwischenruf
Veröffentlicht am 27.04.2021
Berthold John ist tief in ein unbequemes Thema der Verwaltung und des Rates eingetaucht - Handlungsbedarf für den Stadtrat
Fortsetzung vom 23. April: "Durch die unterschiedlichen Angaben der Verwaltung:
komme ich zu dem vorläufigen Ergebnis, dass die Verwaltung wohl nicht alle Fakten und Verträge auf den Tisch gelegt hat. Nur so sind die Differenzen zu erklären. Da die Verwaltung es m. E. bisher versäumt hat, ihr ermitteltes Zahlenwerk so zu begründen und offenzulegen, dass das Handeln klar und unmissverständlich nachvollzogen werden kann, halte ich es für dringend erforderlich, dass der Stadtrat den empfohlenen Hinweis des Bürgermeisterbüros an mich aufgreift, und einen entsprechenden Antrag auf Klärung und Einsichtnahme sämtlicher Verträge zum Forward-Swap, Zahlers-Swap und Zusatzverträge zu stellen.
Die Musterdienstanweisung des deutschen Städtetages für den Einsatz von derivaten Finanzinstrumenten im kommunalen Zins- und Schuldenmanagement, Stand Juni 2015, bietet unter Punkt 6 „Dokumentation und Berichtswesen“ wichtige Anhaltspunkte, welche Unterlagen angefordert werden könnten.
Anzumerken ist noch, dass die bereits zum 31.12.2008 entstandenen Verluste durch den „untergegangenen“ 3-Jahres- Zahler-Swap nicht in der Eröffnungsbilanz aufgeführt wurden".
(Wird am MIttwoch, 28. April fortgesetzt)
Veröffentlicht am 26.04.2021
Veröffentlicht am 25.04.2021
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