Rhader SPD hat bessere Vorschläge gemacht
Nach dem Drohnen-Lufttaxi nun der Elektroroller. Neue Techniken sind zwar faszinierend, aber wir sollten kritisch und realistisch bleiben. Zu den Lufttaxis haben wir schon am 14.03.2019 unsere kopfschüttelnde Meinung kundgetan. Jetzt der E-Roller. Mit riesigem PR-Aufwand wird uns ein Popanz verkauft. Unsere Radwege sind teilweise in einem katastrophalen Zustand. Kurz: nicht verkehrssicher. Jetzt sollen „Normalradler“ und solche mit einem E-Bike den viel zu geringen Platz noch mit E-Rollern teilen? Zugelassen bis Tempo 20 und für Nutzer ab 14. Die Versicherungsagenturen schätzen das neue Gefährt kritisch ein und haben eine Versicherungspflicht durchgesetzt. Trotzdem darf ohne Helm Gas gegeben werden. Das ist ein Widerspruch in sich. Um es deutlicher zu sagen, der E-Roller ist eine glänzende Geschäftsidee aber nie und nimmer Teil einer dringend notwendigen Verkehrswende. Es wäre gut, wenn unsere Politiker sich genauso intensiv mit dem Öffentlichen Personennahverkehr und dem Zustand der Geh- und Radwege beschäftigen würden, um eine wirkliche Verkehrswende auch einzuleiten. Wir, von der SPD-Rhade haben da gute Vorschläge gemacht. Wir haben einen Radwegeplan für unseren Ort erarbeitet und einen hauptamtlichen Fahrradbeauftragten in der Rathausverwaltung gefordert. „Ja, das sind gute Ideen“, hören wir zwar, aber es tut sich nichts.
Eigener Bericht
Veröffentlicht am 22.05.2019
2008 wurde die Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) privatisiert. Mit einem Schlag verkaufte die CDU/FDP Landesregierung 91000 Wohnungen.
Die heutigen Besitzer sind Fonds, Versicherungsgesellschaften und internationale Banken. Der Wohnungsmarkt ist zu einem Haifischbecken und einer Goldgrube verkommen. Die Gewinner sind wenige, die Verlierer viele.
Angst breitet sich aus, wie jetzt wieder in Barkenberg, wo mehr als 4000 Menschen um ihre Zukunft bangen. Ist das einstige Modellprojekt des Landes zur Ausbeutung freigegeben? Die Sorgen sind berechtigt. Denn die Multis in der Branche, wie Vonovia, Deutsche Wohnen und LEG zieht es in die „Schwarmregionen“. Das sind vor allem 30 Städte in Deutschland, wo die Gewinnaussichten am stärksten sind. All das war und ist politisch gewollt.
Wohlfeile Appelle reichen nicht, sie sind wie das Pfeifen im Walde. Wer Vertrauen zurückgewinnen will, der muss jetzt handeln. Wohnen ist ein Grundrecht. Grund und Boden sind keine Waren. Sie lassen sich nicht vermehren. Deshalb gilt: Rückkauf von Wohnungen, Neubau auf städtischem Grund und Boden nur in Verbindung mit dem Erbbaurecht.
Vor diesem Hintergrund war der Verkauf des Schultenfeldes – das Filetstück in Barkenberg – ein schwerer Fehler.
Dr. Hans Udo Schneider, Sozialpfarrer a.D.
Veröffentlicht am 21.05.2019
Die Dorstener SPD-Fraktion bringt es in einer Presseerklärung auf den Punkt. Fragemann regt bezüglich des „LEG Ausverkaufs“ in Wulfen eine Taskforce an
In der vergangenen Ratssitzung hat SPD-Fraktionschef Fragemann angeregt, der Bürgermeister möge eine Art Taskforce unter Beteiligung der Politik bilden, in welcher das Problem „LEG-Ausverkauf“ unter Berücksichtigung aller Aspekte erörtert werden sollte, um Lösungsvorschläge herauszuarbeiten. Dabei sollten Vertreter der Wulfenkonferenz beteiligt und die betroffenen Bürger intensiv in den Gesamtprozess einbezogen werden.
Der SPD-Abgeordnete M. Hübner MdL hatte zwischenzeitlich dem Bürgermeister gegenüber seine Bereitschaft bekundet, sich an einer Problemlösung zu beteiligen. Die Verwaltung sei derzeit der Meinung, dass die Stadt sich mit einer Übernahme des Wohnungsbestandes der LEG überheben würde. Die Größenordnung bewege sich in Richtung 100 Millionen, wobei allerdings zumindest eine Sanierung förderfähig wäre.
„Die beste Lösung wäre m. E., wenn das Land, welches uns die Suppe eingebrockt hat, dieselbe auch wieder auslöffeln würde, indem der schwere Fehler des Verkaufs an Private rückgängig gemacht wird. Denn für die großen Wohnungsunternehmen, sprich Heuschrecken, zählen nicht die Menschen, sondern nur die Kapitalrendite. Und die Rekommunalisierung ist nicht zufällig wieder ein bundesweites Thema.
Im Übrigen werde ich für den nächsten Rat einen Antrag stellen, diesen bedeutsamen Punkt auf die Tagesordnung zu setzen.“ So Friedhelm Fragemann abschließend.
Veröffentlicht am 20.05.2019
Das sollten wir wissen …
Wenn es stimmt, was Frank Zappa, amerikanischer Musiker und Komponist (1993 gestorben) gesagt haben soll, dann wissen wir endlich, was das größte Problem der Menschheit ist. Nach seiner Erkenntnis ist der Grundbaustein des Alls nicht, wie bisher erforscht, der Wasserstoff, sondern die Dummheit. Sie sei, so Zappa, häufiger und haltbarer als alle Atome unseres Universums.
Eigener Beitrag auf Grundlage der Notiz „Halbwissen“ in der ZEIT Nr. 19, 2.5.2019
Veröffentlicht am 19.05.2019
Ein guter Grund, hineinzusehen
(Teil 2 – Die Grundrechte)
In welcher Verfassung befindet sich unser Land? Welche Grundsätze und Werte geben uns Orientierung? Fragen, mit der unsere Kanzlerin eine wichtige Broschüre der Bundesregierung zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes eröffnet. Wir werden aus dem GG in Abständen auszugsweise zitieren. Heute 10 von 19 Grundrechten, die unserm GG vorangestellt sind. Auf unsere demokratische Grundordnung dürfen wir sehr stolz sein. Sie muss aber auch täglich neu verteidigt werden. Also schätzen und schützen wir sie.
Ist vom Grundgesetz die Rede, denken viele Bürgerinnen und Bürger zuerst an die Grundrechte: An den Grundsatz der Menschenwürde in Artikel 1 und die dann folgenden Freiheits- und Gleichheitsrechte. Die Grundrechte sind das Rückgrat des Grundgesetzes, und sie bilden die Werteordnung unseres Landes. Sie haben buchstäblich vorrangige Bedeutung, da die Väter und Mütter des Grundgesetzes sie an den Anfang stellten. „Vor dem Staat soll der Mensch kommen“, lautete die Botschaft derer, die das Grundgesetz im Konvent von Herrenchiemsee vorbereiteten und dann im Parlamentarischen Rat 1948/1949 ausarbeiteten.
Die ersten 10 Grundrechte verkürzt:
Art.1 - Die Würde des Menschen ist unantastbar
Art. 2 - Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit
Art. 3 - Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
Art. 4 - Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich
Art. 5 - Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten
Art. 6 - Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung
Art. 7 - Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates
Art. 8 - Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln
Art. 9 - Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden
Art. 10 - Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich
Eigener Beitrag. Die kursiv veröffentlichten Passagen www.bundestag.de
Veröffentlicht am 18.05.2019