Besucher der Kundgebung begleiteten alle Wortbeiträge mit großem Applaus. Foto: Dirk Gertdenken Gesellschaft Rhade setzt ein klares Zeichen für Menschenwürde, Demokratie und Respekt (Teil 1)

Überparteiliche Kundgebung des örtlichen Bürgerforums mobilisiert viele Besucher

Die Idee, auch in Rhade den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu bieten, für unsere freiheitlichen demokratischen Strukturen ein Zeichen zu setzen, wurde beim letzten Bürgerforum angeregt. Spontan bildeten ca. 10 Interessenten eine Arbeitsgruppe auf Zeit und organisierten die am Sonntag stattgefundene Kundgebung mit ca. 250-300 Besuchern vor dem Carola-Martius-Haus. Das Ziel war, das DAFÜR in den Mittelpunkt zu rücken und das DAGEGEN, so gut wie unerwähnt, am äußersten (rechten) Rand zu belassen. Das Dafür wurde u. a. festgemacht an unserem Grundgesetz, das gerade seinen 75sten Geburtstag feiert und den 10 gesellschaftspolitischen Empfehlungen, die den Dorstener Stadt-Dialog prägen. In mehreren Redebeiträgen, übrigens ausnahmslos von Rhader Bürgern aus den unterschiedlichsten Bereichen stammend, wurde das eingangs erwähnte Ziel eindrucksvoll erreicht. Heribert Triptrap, Sprecher des Rhader Bürgerforums moderierte die Kundgebung, Christian Löer begleitete musikalisch, Dorfmanager Laszlo Taube sammelte Bekenntnisse zum Stadt-Dialog. Nachhaltig geprägt haben die Veranstaltung jedoch die Redebeiträge innerhalb der gut einstündigen Kundgebung. Dirk Gertdenken sprach beginnend als Vertreter der Schulpflegschaft. Sein Themenschwerpunkt war die Jugend, denen wir alle eine Zukunft in Frieden und Freiheit ermöglichen müssen. Für Bürgermeister Tobias Stockhoff hat das Grundgesetz, dessen 75ster Geburtstag aktuell gefeiert wird, eine zentrale Bedeutung unseres Miteinanders. Dann Wiebke Triptrap (19) mit einem berührenden Bekenntnis für unsere Heimat, gegen Hass und Hetze, für mehr Bereitschaft sich zu öffnen, miteinander zu teilen und sein Blickfeld zu erweitern, wurde von langanhaltendem Beifall begleitet.

Eigener Bericht - wird morgen mit Teil 2 fortgesetzt

Veröffentlicht am 28.05.2024

 

Gesellschaft Wenn eine Party aus dem Ruder läuft …

Stimmung machen mit rechtem Gegröle? - Das geht gar nicht!

Eine Gartenparty, ein Geburtstag, ein Schützenfest, egal wo gefeiert wird, gute und ausgelassene Stimmung gehört dazu. Leider kippt diese nicht selten, wenn das damit einhergehende Alkoholtrinken überhand nimmt. Dann kann schon mal etwas durcheinander geraten. Am Morgen danach ist der Kater riesengroß. Erinnerungslücken und Scham bilden dann eine Einheit. Zumindest bei den meisten Menschen. Ob diejenigen, die es auf Sylt haben krachen lassen, auch Schamgefühl kennen, ist nicht bekannt. Ihre Sauflieder mit diskriminierendem und menschenverachtendem Inhalt haben es aber auf die Titelseiten der Medien geschafft. Auch im Ausland. Dort wird schon länger die Stirn darüber gerunzelt, was in Deutschland eigentlich los sei. Die Sorge, dass rechtes Gedankengut den Schwur, „NIE WIEDER“ ins Abseits rücken könnte, ist jenseits unserer Landesgrenzen nicht zu überhören. Also müssen wir Demokraten, offensiv ein klares Zeichen für Menschenwürde, Demokratie und Respekt setzen. So wie es die gestrige Kundgebung in Rhade vorbildlich gezeigt hat. Darüber berichten wir morgen ausführlich. Heute wollen wir allen Feiernden in Gärten, auf Geburtstagen und Schützenfesten zurufen, sich nicht vom provozierenden Verhalten Ewiggestriger mitreißen zu lassen.

Nachdenkzeilen aus Rhade    

Veröffentlicht am 27.05.2024

 

Kommunalpolitik Licht- und Schattenseiten in Dorsten

Hier Dialogbereitschaft, dort unversöhnliche Ab- und Ausgrenzung

Dorsten feiert in diesen Tagen mit informativen Veranstaltungen unser Grundgesetz. Am zurückliegenden Donnerstag besuchte der frühere Bundestagsabgeordnete Winfried Nachtwei das Jüdische Museum in der Lippestadt. Er schilderte eindringlich die Nazi-Verbrechen an den Juden im Namen Deutschlands, die Deportationen in die Region Riga, heute Lettland, sowie die grausame Ermordung zig-tausender  Menschen. Gegen das Vergessen hat sich das sogenannte Riga-Komitee gegründet, ein Zusammenschluss mehrerer Kommunen, darunter Dorsten. 90 Minuten absolute Stille unter den zahlreichen Zuhörern. Ohne es auszusprechen, begleitete der dritte Artikel unseres Grundgesetzes (Auszug), „NIEMAND DARF WEGEN SEINES GESCHLECHTS, SEINER ABSTAMMUNG, SEINER RASSE, SEINER SPRACHE, SEINER HEIMAT UND HERKUNFT, SEINES GLAUBENS, SEINER RELIGIÖSEN ODER POLITISCHEN ANSCHAUUNGEN BENACHTEILIGT WERDEN“, den Vortrag des Ex-Politikers. Dazu passend der Gesang am Beginn und zum Ende der Veranstaltung von Barbara Seppi und die Worte des Bürgermeisters. Ein Lichtblick der Grundgesetzfeierlichkeiten. Wo Licht ist, ist auch Schatten. Parallel zu den GG-Feierlichkeiten wird in unserer Stadt darüber diskutiert, wo eine zentrale Flüchtlingsunterkunft für 10 Jahre errichtet werden soll. Im Artikel 5 des GG steht (Auszug), „JEDER HAT DAS RECHT, SEINE MEINUNG IN WORT, SCHRIFT UND BILD FREI ZU ÄUSSERN …“ Dieses Recht darf aber nicht so ausgelegt werden, dass Hass, Hetze und Beleidigungen, einen notwendigen Dialog vergiften. Wenn Kommunalpolitiker aus einer städtischen Informationsveranstaltung mit Bürgern berichten, noch nie soviel Schreiereien und Verunglimpfungen ausgesetzt worden zu sein, dann muss unsere gesamte Gesellschaft mit dem Grundgesetz in der Hand Aufklärung leisten und verdeutlichen, wo die roten Linien in der Demokratie verlaufen.

Eine Rhader Würdigung des Grundgesetzes mit aktuellen Beispielen

Veröffentlicht am 25.05.2024

 

Artikel 1 Grundgesetz Gesellschaft Das Grundgesetz (GG) hat Geburtstag

75 Jahre alt und jung geblieben

Das Grundgesetz ist Garant für unsere freiheitliche, demokratische und liberale Grundordnung.  Neben den wichtigen ersten 19 Artikeln, die als Grundrechte gelten, schreiben weitere 126 verbindlich vor, wie alle Menschen in unserem Land leben dürfen/müssen. Im Artikel 20 heißt es: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Blättern wir weiter und lesen den Artikel 50: „Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.“ Wir beenden unsere heutigen Glückwünsche an unser Grundgesetz mit dem Artikel 65 (Auszug): „Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. … Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. …

Ein Grundgesetz zu lesen, ist keine leichte Bettlektüre. Aber der Text in allen 146 Artikeln ist so verständlich formuliert, dass der Raum für eigene, nicht dem Gemeinwohl dienende Interpretationen, nicht vorhanden ist. Als Hüter des GG trägt das von der Politik unabhängige Bundesverfassungsgericht alleinige Verantwortung und Legitimation. Auch das ist nachzulesen und findet sich ab dem Artikel 92.

Gut, dass es das Grundgesetz gibt. Wir müssen es kennen, damit wir es verteidigen können.

Rhader Bürger blättern im Grundgesetz. Wird fortgesetzt.   

Veröffentlicht am 24.05.2024

 

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