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Nachrichten zum Thema Kommunalpolitik
Kommunalpolitik Dorsten-Rhade: Werbung für das Grundgesetz
Stadtratsfraktionen gehen auf Bürger zu - Resonanz steigerungsfähig
Die jährlich stattfindenden Dorstener Tage des Grundgesetzes fanden am Pfingstsamstag ihren Abschluss vor dem Einkaufszentrum in Rhade. Nach mehreren Diskussionsveranstaltungen in der gesamten Stadt, trafen sich in Rhade, auf Anregung der SPD-Fraktion, die Dorstener Ratsvertreter außerhalb geschlossener Räume, um die Distanz zu den Bürgern zu verringern. Eine gute Idee, die aber nur von der SPD- und Grünenfraktion umgesetzt wurde. Erstaunlich, dass besonders die CDU fehlte, die aktuell fordert, einen festen Gedenktag für das Grundgesetz jeweils am 23. Mai bundesweit einzurichten. Die aktiven Ratsmitglieder vor Ort, von einem Bürger ausdrücklich wegen ihres Engagements für die Allgemeinheit gelobt, zogen ein differenziertes Fazit der Aktion. Ja, es gab einzelne Gespräche, aber ein breites Interesse über den Wert unseres Grundgesetzes zu reden, konnte nicht festgestellt werden. Das heißt aber nicht, künftig auf diese Aktivitäten zu verzichten. Im Gegenteil, so eine Anregung von außen: „Bietet den 11 Stadtteilforen an, künftig auch dort in Kurzfassung über das Grundgesetz zu informieren und Fragen zu beantworten“.
Rhader Erkenntnisse zur Stadtaktion „Demokratie! Etwas für Dich?!“
Veröffentlicht am 31.05.2023
Kommunalpolitik Stadtratsfraktionen vor Ort - Eine gute Aktion in Rhade
Über den Wert unseres Grundgesetzes diskutieren
Am Freitag, 26. Mai, also in drei Tagen, stehen Mitglieder aller demokratischen Parteien, die im Stadtrat Dorsten Sitz und Stimme haben, zu einem besonderen Gespräch auf dem Platz des Rhader Einkaufzentrums zwischen 10.30 und 12 Uhr zur Verfügung. Es ist die letzte Veranstaltung im Rahmen der sehr guten Aktion „Dorstener Tage des Grundgesetzes“. Die Idee, nicht nur Veranstaltungen in geschlossenen Räumen anzubieten, sondern auch outdoor, hatte die SPD-Fraktion. Eine Möglichkeit, mit denen ins Gespräch zu kommen, die unsere kommunalen Interessen vertreten. Zur Einstimmung zitieren wir Artikel 28 unseres Grundgesetzes:
(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.
(2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.
Veröffentlicht am 23.05.2023
Kommunalpolitik Dorsten: Wie umgehen mit der Nazivergangenheit?
Die posthume Aberkennung der Ehrenbürgerschaft eines ehemaligen Bürgermeisters ist seit Jahren überfällig
Reinhold Grewer, engagierter Dorstener Bürger, reagiert in einem Leserbrief an die Dorstener Zeitung auf die aktuelle Berichterstattung über einen Antrag der Linken im Stadtrat, die in den 60er Jahren verliehene Ehrenbürgerschaft an Paul Schürholz (CDU) wegen seiner Nazivergangenheit posthum abzuerkennen. Obwohl das Wissen über die Person Schürholz seit Jahren in vielen Publikationen dokumentiert ist, will der amtierende Bürgermeister „neu forschen“ lassen. Wir veröffentlichen den Leserbrief von Reinhold Grewer im Wortlaut ohne weiteren Kommentar:
"Die Stadt Dorsten hat offenbar Forschungen über die Aktivitäten ihres Ehrenbürgers Paul Schürholz während des Nationalsozialismus in Auftrag gegeben. Diese Aktivitäten sind seit langem von W. Stegemann dokumentiert und auch bei Wikipedia nachzulesen. Schürholz blieb als ehemaliges Mitglied der Zentrumspartei auch nach deren Auflösung im Juli 1933 Stadtverordneter in Dorsten. Er gehörte einem Ausschuss an, der unter Leitung des Dorstener NSDAP-Vorsitzenden F. Köster den gewählten Bürgermeister Lürken aus dem Amt drängte. An die Stelle Lürkens trat Köster selbst, später Schürholz‘ Schwager J. Gronover. Schürholz engagierte sich in gleichgeschalteten Vereinen und in den NS-Organisationen „Deutsche Arbeitsfront“, deren Unterorganisation „Kraft durch Freude“ sowie in der „Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt“. Bereits 1934 trat er der SA bei, der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, der er von 1938 bis 1945 angehörte. Der örtliche Entnazifizierungsausschuss stufte ihn als „Militaristen“ ein, der übergeordnete Hauptausschuss als „für die Demokratie untragbar.
Die veröffentlichten Ergebnisse machen es überflüssig, gleich zwei Historiker mit entsprechenden „Forschungen“ zu beauftragen. Vielmehr handelt es sich um eine Überprüfung und Zusammenfassung bereits erfolgter Recherchen, eine Arbeit, die Journalisten tagtäglich leisten".
Reinhold Grewer
Veröffentlicht am 18.05.2023
Kommunalpolitik Rhade/Lembeck: Ein Dorfmanager soll es künftig richten
Kommunikations-Schwachstelle erkannt
Seit vielen Jahren klagen Parteien und engagierte Bürger darüber, dass kreative Projekte in Rhade und Lembeck unter anderem deshalb nicht umgesetzt werden, weil das Personal im Rathaus über zu wenig Mitarbeiter verfügt, die koordinierend und steuernd eingreifen können. Nun soll es ein Dorfmanager oder eine Dorfmanagerin richten. Eine unbefristete Stelle wurde dazu im Haushalt/Stellenplan vorgesehen und soll in diesen Tagen umgesetzt werden. Angesiedelt im Büro für Bürgerengagement, Ehrenamt und Sport (Joachim Thiehoff), wird für den oder die Neue der Arbeitsplatz in der alten Laurentiusschule in Lembeck eingerichtet. Rhade, so die Planung, wird dadurch aber nicht benachteiligt. Das Aufgabengebiet umfasst beide Dörfer gleichwertig. Kommt es tatsächlich zur Einstellung, wird der „Draht vom Dorstener Norden ins Rathaus“ kürzer und effektiver. So zumindest erhoffen es sich Rathausführung und Stadtrat. Interessant ist, dass mit diesem Schritt indirekt auch eingestanden wird, dass nach der Auflösung des gemeinsamen Bezirksausschusses Rha/Le, ein Kommunikationsloch gerissen wurde, dass sich nie schließen lassen wollte. Nun also ein möglicher Neuanfang. Ob es die letzte Variante zur besseren Bürgerbeteiligung ist, wird der Alltag zeigen. Rhade und Lembeck sind gut beraten, die Zusammenarbeit mit dem neuen Dorfmanager oder der Managerin vorurteilsfrei zu suchen.
Rhader Zukunftsgedanken
Veröffentlicht am 12.05.2023
Kommunalpolitik Pressemitteilung der Stadt Dorsten: Grünannahme Lembeck und Rhade
Entsorgungsbetrieb richtet übergangsweise Annahmestellen für Grünabfälle in Lembeck und Rhade an den Sportplätzen ein. Annahme dort immer samstags von 8 bis 13 Uhr.
Die Suche nach einem geeigneten neuen Standort für die Annahme von Grünabfällen in Lembeck und Rhade wird mehr Zeit als erhofft in Anspruch nehmen. Für den Übergang bis zu einer Dauerlösung bietet der Entsorgungsbetrieb darum ab Samstag, 13. Mai, immer samstags von 8 bis 13 Uhr eine Abgabemöglichkeit auf den Schotterparkplätzen an den Sportplätzen in Rhade (Dillenweg 115) und Lembeck (Am Hagen 29) an. Grünabfälle können dort in einer Schüttmulde entsorgt werden. Dabei gelten die gleichen „Spielregeln“ wie an allen Annahmestellen:
- Annahmemenge maximal 2 Kubikmeter
- Annahme nur von Grünschnitt, Laub, Sträuchern, Ästen und Rasenschnitt.
- Keine Baumstümpfe, Wurzelstümpfe, Rasensoden
- Grünabfälle nur OHNE Verpackungen
- Container nur bis zur Kante befüllen
- Keine Abfälle neben den Container stellen
- Keine Abfälle außerhalb der Annahmezeiten anliefern
Wenn der Container voll ist, nutzen Sie bitte eine der anderen Annahmestellen:
Humbert, Wienbachstr. 14 – 23, Dorsten-Wulfen
Montag – Freitag 07.00 – 15.00 Uhr, Samstag 07.30 – 12.30 Uhr
Entsorgungsbetrieb Stadt Dorsten, An der Wienbecke 15, Dorsten-Hervest
Montag - Freitag 08.00 - 17.45 Uhr, Samstag 08.00 – 13.45 Uhr
Stadtgärtnerei, Hasselbecke, Dorsten-Feldmark
Montag – Freitag 08.00 – 14.00 Uhr
www.dorsten.de
Veröffentlicht am 11.05.2023
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