Nachrichten zum Thema Justiz und Inneres

Justiz und Inneres Wiegt die uneingeschränkte Meinungsfreiheit wirklich höher als braune, verletzende und diskriminierende Hetze?

Riesige Verständnisprobleme „da unten“ nach Gerichtsurteil

Vor 80 Jahren endete der zweite Weltkrieg. Nazideutschland war der Aggressor und Verursacher. Mit rassistischer Ideologie wurde millionenfach gemordet. Nachdem auch der letzte Deutsche, der jahrelang seine Augen verschlossen hielt, erkannt hatte, dass die weltweite Katastrophe ihren Anfang in rechter Ideologie und Verhetzung nahm, war der Weg für DEMOKRATIE frei. Der Glaube, Menschen mit anderer Hautfarbe, anderer Religion und anderer Kultur überlegen zu sein, war und ist ein Irrglaube. Rund 10% der Bevölkerung leugnet aber weiter die Wahrheit und lernt nichts dazu. Tendenz steigend. Aufrechte Demokraten versuchen daher unermüdlich mit Argumenten, Demonstrationen und aktivem politischen Engagement vor weiter aufkommendem Nationalismus, gepaart mit rechter Ideologie, zu warnen. Um unsere freiheitliche, demokratische Grundordnung zu bewahren, hilft nur ein Verbot aller Gruppierungen, die als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden. Dazu gehören auch Publikationen, die mit jeder neuen Ausgabe ihre Verachtung gegenüber den Demokraten beweisen. Das ausgesprochene Erscheinungsverbot eines Magazins, das die letzte Bundesregierung veranlasst hat, wurde nun vom obersten Verwaltungsgericht gekippt. Meinungsfreiheit schließt Fake-News, Beleidigungen und Verunglimpfungen Andersdenkender mit ein, so in Kurzform die Begründung. Dass es mit diesem Argument auch kein Verbot der AfD geben wird, gilt nicht nur unter Verfassungsrechtlern jetzt als gesichert. Jubel auf der rechten Seite, Entsetzen und absolute Verständnislosigkeit bei allen engagierten Demokraten.

Rhader Wochenendkommentar

Veröffentlicht am 28.06.2025

 

Justiz und Inneres Was tun, wenn die Demokratie per Wahlzettel ausgehebelt wird, bzw. ausgehebelt werden kann?

Hier gibt es eine Rechtsaußenpartei, die als gesichert rechtsextrem gilt. Sagt der Verfassungsschutz. Übersetzt heißt das, dass durch diese Bewegung Gefahr für unsere freiheitliche Demokratie droht. Im Umkehrschluss bedeutet diese Erkenntnis auch, dass sie, die Rechtsaußenpartei, verboten werden muss. Muss oder müsste? Die öffentliche Diskussion, parteiübergreifend von den Demokraten, den Medien sowie den Juristen geführt, schwankt unentschlossen hin und her. Der Eindruck verfestigt sich, Angst vor der finalen Entscheidung zu haben. Angst vor dem höchsten deutschen Gericht, dem Verfassungsgericht. Ja, es ist bekannt, dass die Hürden für ein Parteiverbot sehr hoch sind. Wenn aber unsere Verfassungsschützer auf 1000 Seiten ihre Erkenntnisse dokumentiert haben und das Fazit ziehen, ja, die AfD ist im Ganzen, nicht mehr nur in Teilen, als gesichert rechtsextrem einzustufen, auf wen warten wir Demokraten dann noch? Allein die mit 2/3-Mehrheit des alten Parlaments beschlossene Absicherung des Verfassungsgerichts beweist doch, dass die Sorge vor Missbrauch, ausgehend von der AfD, nicht unbegründet ist. Die momentane instabile globale Lage ist Wasser auf die Mühlen derjenigen, die nach einem autoritären Staat rufen. Was bislang undenkbar schien, darf als reale Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden, nämlich, dass verführte Wähler einer gesichert undemokratischen Partei zur Mehrheit verhelfen (könnten). Davor sollten wir uns argumentativ und mit allen juristischen Mitteln bewahren. Unser Grundgesetz ist dafür die passende Blaupause.

Rhader Wochenendgedanken

Veröffentlicht am 17.05.2025

 

Justiz und Inneres „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“

Staatsanwältin klagt an und wirft hin

Das war ein Paukenschlag. Eine Staatsanwältin, die gegen viele Finanzbetrüger, rund 1700 mit weißem Kragen ermittelte, die die Anklage formulierte und vor Gericht nachwies, dass  der deutsche Staat so um einen zweistelligen Milliardenbetrag (!)  betrogen wurde, hat aufgegeben. Die Begründung macht sprachlos. Zu wenig Unterstützung der Politik, zu wenig Personal, zuviel Einmischung von oben, obwohl unsere Justiz als unabhängige dritte Gewalt Verfassungsrang hat. Der sogenannte kleine Mann auf der Straße hat es immer schon vermutet, dass dem der hat,  gegeben wird und umgekehrt, dem der nichts oder nur wenig hat, genommen wird. Übrigens genau aus diesem Grund wurde vor 160 Jahren die SPD gegründet. Sie war und ist auf dem Gebiet GERECHTIGKEIT FÜR ALLE vorangekommen, aber nie fertig geworden. Dazu war sie allein zu schwach und in Koalitionen gefesselt. Aktuell wirbt ein Koalitionspartner damit, Arbeitsverweigerern mit Bürgergeldanspruch, die Leistung drastisch zu kürzen. Wer jetzt einmal die Zahl der 1700 Beschuldigten des Cum-Ex-Skandals, die den Staat um Milliarden betrogen haben, mit den 15.777 Problemfällen im Sozialsystem vergleicht, muss die Aussage der eingangs erwähnten Staatsanwältin fast resignativ bestätigen: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. „SPD - bitte den Fall übernehmen!“, so die berechtigte Forderung von unten.

Veröffentlicht am 26.04.2024

 

Justiz und Inneres Über unsere Verfassung wachen unabhängige Gerichte

Gewaltenteilung ist das Herzstück einer Demokratie

Wer verdächtigt wird, gegen geltendes Recht verstoßen zu haben, wird angeklagt. Gerichte prüfen die Vorwürfe und fällen ein Urteil. Von Freispruch über Geldstrafen bis Haft ist alles möglich. „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, lautet Artikel 3 unseres Grundgesetzes. So müssen z. B. Schwarzfahrer, Erpresser und Betrüger mit krimineller Energie damit rechnen, verfolgt, verurteilt und bestraft zu werden. Aber auch Politiker stehen nicht über dem Gesetz. Gerade jetzt musste unsere Bundesregierung das Verfassungsgerichtsurteil akzeptieren, dass sie gegen das selbst verabschiedete Haushaltsgesetz verstoßen hat. Die Höchststrafe in diesem Fall ist, neben der Anerkennung der Schuld, der Vertrauensverlust bei den Bürgern. „Wenn morgen Bundestagswahlen wären, dann …“? Die Ergänzung des begonnenen Satzes muss allen klarmachen, dass der sogenannte Kipp-Punkt einer Regierung erreicht ist. Jeder Versuch, das Gericht oder den Kläger als Quasi-Schuldigen der Misere zu benennen, würde die Krise weiter verschärfen. Die Gewaltenteilung, also die Unabhängigkeit unserer Gerichte ist das Herzstück unserer Demokratie. Ein Blick, z. B. nach Ungarn, Polen und auch in die USA zeigt beängstigend, wenn Politiker in die Unabhängigkeit der Justiz eingreifen. Das ist Machtmissbrauch und undemokratisch.

Rhader Gedanken über die Gewaltenteilung           

Veröffentlicht am 21.12.2023

 

Justiz und Inneres Klage des Bürgerforums Rhade erzürnt Lembecker

Verwaltungsgericht betritt Neuland in der Rechtssprechung

Was im ersten Moment kurios klingt, kann auf den zweiten Blick vielleicht doch Erfolg haben. Die Klage des Rhader Bürgerforums (BFR) gegen die Betreiber des Lembecker Bürgerwindparks. Das zuständige Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte den Eingang der Klage, die zum Ziel hat, an den Erlösen der erzeugten regenerativen Energie beteiligt zu werden. Darin heißt es, dass nach Statistiken des meteorologischen Instituts in Essen, der Wind an 289 Tagen des Jahres aus Südwest, West oder Nordwest weht. Also von Rhade kommend, um in Lembeck in bare Münze umgewandelt zu werden. „Ohne unsere Primärenergie hätte Lembeck keinen Sekundärprofit“, so der entscheidende Satz in der Rhader Klage. Damit nicht genug. Die Rhader Klageseite rechnet genau vor, warum ihr 37,3% der Erlöse zustehen. „Unsere Kalkulation berücksichtigt das unternehmerische Risiko und die Investitionen der Lembecker in den Bürgerwindpark sehr großzügig. Aber ohne unseren Wind dreht sich kein Rad. Also ist unser Anspruch mehr als berechtigt.“ Das angerufene Verwaltungsgericht hat mit Annahme der Klage signalisiert, dass das vom BFR angestrengte Verfahren nicht auf tönernen Füßen steht. Sollte Rhade gegen Lembeck gewinnen, wird das Auswirkungen in der gesamten Bundesrepublik haben. Wir berichten weiter.   

Veröffentlicht am 01.04.2023

 

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