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Nachrichten zum Thema Justiz und Inneres
Justiz und Inneres Ist das noch Recht - oder doch schon ein Skandal?
Für Sie gelesen - Ein Offener Brief in Auszügen: Begnadigung für Gisa März
Mit diesem offenen Brief an den Justizminister des Landes NRW, Herrn Benjamin Limbach, bitten die Unterzeichner:innen darum, Gisa März zu begnadigen. Gisa wurde am 04.11.2022 verhaftet und muss nun eine sechsmonatige Haftstrafe in der JVA Willich II absitzen, weil sie zwei Mal ohne Ticket Bahn gefahren ist. Bei der Verhaftung wog sie nur noch 43 Kilogramm, vor allem wegen der enormen psychischen Belastung durch die drohende Haft. Ihr Gesundheitszustand ist weiterhin nicht gut. Die Haft bedroht das Leben, das Sie sich in den letzten Jahren aufgebaut hat und damit auch ihre therapeutischen Erfolge. Ihre Wohnung und ihre soziale Einbindung werden durch die Haft in Frage gestellt. Gisa März ist es in den vergangenen Jahren gelungen, ihren Konsum zu überwinden und sie es hat trotz ihrer langjährigen Suchtkrankheit geschafft, in den letzten neun Jahre straffrei zu leben. … Viele von Armut betroffene Menschen in diesem Land teilen das Schicksal von Gisa und fahren aus Not ohne gültiges Ticket. Schon vor der Inflation und den derzeit explodierenden Lebenshaltungskosten reichte das staatliche Existenzminimum nicht aus, um ein Leben in Würde, mit der Möglichkeit der gesellschaftlichen Teilhabe, zu führen. … Wir appellieren deshalb auch an den Justizminister des Landes NRW, dass er sich auf Bundesebene dafür einsetzt, den aus der Nazizeit stammenden Paragrafen 265a „Erschleichungen von Leistungen“ aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Das Fahren ohne Fahrschein als Straftat zu werten, ist seit Jahren umstritten. Die Verhängung von Haftstrafen ist sowohl mit Blick auf die extrem hohen Kosten, die mit der Haft verbunden sind, als auch mit Blick auf die Desintegrationsspirale, die damit verbunden ist, unangemessen und kontraproduktiv.
Unterschrieben von vielen Prominenten als Erstunterzeichner und von einer Vielzahl von Bürgern wie Du und ich.
Übernommen von der Düsseldorfer Obdachloseninitiative www.fiftyfifty-galerie.de - bitte auch das übernommene Rechenbeispiel zur Kenntnis nehmen! Dazu bitte "Mehr" anklicken.
Veröffentlicht am 30.11.2022
Justiz und Inneres Jens Spahn - der Maskenmann
Ehemaliger CDU-Hoffnungsträger muss im Untersuchungsausschuss aussagen
Er war Gesundheitsminister und täglich auf allen Kanälen präsent. Auf den ersten Blick hat er einen guten Job gemacht. Beim zweiten verschwimmen die Konturen erheblich. Nun ist er unsanft gelandet. Er muss vor den Untersuchungsausschuss, um seltsame FFP2-Maskengeschäfte in seiner Amtszeit zu erklären. Seltsam, nicht nur weil überteuertes Material bezahlt wurde, sondern weil die Staatsanwaltschaft auch ungesetzliche Schmiergeldzahlungen vermutet. Beteiligt sind das Gesundheitsministerium als Auftraggeber, die Schweizer Firma Emix als Lieferant und Andrea Tandler, Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs, als Vermittlerin. Statt zum Einkaufspreis bei der Konkurrenz für 4,50 Euro je Schutzmaske, wurden bei Emix 5,40 Euro/Stck. gezahlt. Ursprünglich ging es um 100 Millionen Masken, also einen Auftragswert in Höhe von 540 Mio. Euro. Später wurde zwar der Auftragsumfang auf 67 Mio. Masken reduziert, die Mehrkosten gegenüber den Mitbewerbern betrugen rund 60 Mio. Euro. Ermittelt wird gegen Andrea Tandler, die über CSU-Kanäle zum damaligen Gesundheitsminister Spahn gelangte. Emix war die Vermittlung von Frau Tandler zu Jens Spahns Ministerium 48 Mio. (!) Euro wert. Es gab aber noch weitere Verträge des Gesundheitsministerums mit Fa. Emix über gesamt ca. 790 Mio. Euro. Die Münchener Staatsanwaltschaft ermittelt nun, ob es mit Bezug auf das genannte Maskengeschäft, weitere ungesetzliche Vermittlungs-Zahlungen, die im Volksmund Schmiergeldzahlungen genannt werden, gegeben hat. Jens Spahn wird vor dem Untersuchungsausschuss als Zeuge vernommen.
Eigener Bericht auf Grundlage des Berichtes „Jens Spahns kostspielige Corona-Geschäfte“ in der Süddeutschen Zeitung am 1.04.2022
Veröffentlicht am 06.04.2022
Justiz und Inneres Aktuell: Bundesnotbremse mit Ausgangsbeschränkung war rechtens! Bundesverfassungsgericht hat entschieden.
Veröffentlicht am 30.11.2021
Justiz und Inneres Darf man Äpfel mit Birnen vergleichen? Eigentlich nicht – aber versuchen darf man es.
Sonntagsgedanken aus Rhade
Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass das Klimaschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig ist. Die Begründung hat es in sich. Unsere junge Generation, von der wir immer behaupten, dass sie unsere Zukunft ist, muss bereits heute verbindlich wissen, wie unser Klima kurz-, mittel- und langfristig „gerettet“ werden kann. So das höchste deutsche Gericht. Es verpflichtet die Bundesregierung entsprechende Gesetze zu verabschieden, deren verbindliche Wirkung deutlich über das Jahr 2030 bis mindestens 2050 messbar sein muss. Ansonsten, so die Richter, ist die junge Generation in ihren Freiheitsrechten beeinträchtigt. Gut so.
Szenenwechsel:
Um unsere Stadt zu verwalten, sind jährlich Finanzmittel in Millionenhöhe nötig. Da die Ausgaben höher als die Einnahmen sind, werden Kredite aufgenommen. Solche, die kurzfristig bedient werden müssen, aber auch solche, die eine jahrzehntelange Laufzeit haben. Ein Blick in das sogenannte Kreditportfoliomanagement der Lippestadt reicht aus, um zu erkennen, dass die Folgen unseres heutigen kommunalen Handelns, die junge Generation zu tragen hat. Eine Parallele zum oben genannten Klimaschutzurteil? Ganz abwegig ist das nicht, wenn die Öffentlichkeit wahrnehmen würde, dass im Rathaus seit Jahren zu hinterfragende Finanztransaktionen getätigt werden, deren negative und gravierende Folgen in die Zukunft verlagert werden. Ein „Urteil“ müsste auch hier her, um die Verwaltung zu „zwingen“, die Lasten über das Jahr 2055 hinaus zu benennen, die unsere junge Generation zu tragen hat - und sie dadurch in ihren Freiheitsrechten beeinträchtigen wird. War das jetzt ein Vergleich zwischen Äpfel und Birnen?
Veröffentlicht am 02.05.2021
Justiz und Inneres CORONA: Wenn Querdenker zu Quertreibern mutieren
Das Grundrecht, seine Meinung frei zu äußern, wird dann missbraucht, wenn andere dadurch gefährdet werden. Neben Demo-Veranstaltern dürfen auch Gerichte kritisiert werden, wenn sie bei ihrer Abwägung den genannten Eingangsgrundsatz nicht oder zu gering bewerten. Leipzig darf sich nicht wiederholen!
Ein Einwurf aus Rhade
Veröffentlicht am 11.11.2020
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