Nachrichten zum Thema Justiz und Inneres

Justiz und Inneres Darf man Äpfel mit Birnen vergleichen? Eigentlich nicht – aber versuchen darf man es.

Sonntagsgedanken aus Rhade

 

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass das Klimaschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig ist. Die Begründung hat es in sich. Unsere junge Generation, von der wir immer behaupten, dass sie unsere Zukunft ist, muss bereits heute verbindlich wissen, wie unser Klima kurz-, mittel- und langfristig „gerettet“ werden kann. So das höchste deutsche Gericht. Es verpflichtet die Bundesregierung entsprechende  Gesetze zu verabschieden, deren verbindliche Wirkung deutlich über das Jahr 2030 bis mindestens 2050 messbar sein muss. Ansonsten, so die Richter, ist die junge Generation in ihren Freiheitsrechten beeinträchtigt. Gut so.

Szenenwechsel:

Um unsere Stadt zu verwalten, sind jährlich Finanzmittel in Millionenhöhe nötig. Da die Ausgaben höher als die Einnahmen sind, werden Kredite aufgenommen. Solche, die kurzfristig bedient werden müssen, aber auch solche, die eine jahrzehntelange Laufzeit haben. Ein Blick in das sogenannte Kreditportfoliomanagement der Lippestadt reicht aus, um zu erkennen, dass die Folgen unseres heutigen kommunalen Handelns, die junge Generation zu tragen hat. Eine Parallele zum oben genannten Klimaschutzurteil? Ganz abwegig ist das nicht, wenn die Öffentlichkeit wahrnehmen würde, dass im Rathaus seit Jahren zu hinterfragende Finanztransaktionen getätigt werden, deren negative und gravierende Folgen in die Zukunft verlagert werden. Ein „Urteil“ müsste auch hier her, um die Verwaltung zu „zwingen“, die Lasten über das Jahr 2055 hinaus zu benennen, die unsere junge Generation zu tragen hat - und sie dadurch in ihren Freiheitsrechten beeinträchtigen wird. War das jetzt ein Vergleich zwischen Äpfel und Birnen?

Veröffentlicht am 02.05.2021

 

Justiz und Inneres CORONA: Wenn Querdenker zu Quertreibern mutieren

Das Grundrecht, seine Meinung frei zu äußern, wird dann missbraucht, wenn andere dadurch gefährdet werden. Neben Demo-Veranstaltern dürfen auch Gerichte kritisiert werden, wenn sie bei ihrer Abwägung den genannten Eingangsgrundsatz nicht oder zu gering bewerten. Leipzig darf sich nicht wiederholen!

Ein Einwurf aus Rhade 

Veröffentlicht am 11.11.2020

 

Justiz und Inneres Steuerexperten oder Steuerbetrüger? – Ein Prozess sucht die Wahrheit

Es geht nicht um Peanuts, es geht um Milliarden!

 

Ein ganz besonderer Prozess findet zurzeit in Bonn statt. Auf der Anklagebank sitzen 2 Finanzjongleure, die den Staat um mehrere 100 Millionen Euro erleichtert haben. Sie gehören zu einer Berufsgruppe, die, bestens ausgebildet, überwiegend von Banken und Finanzfonds beschäftigt wird. Ihre Aufgabe: Suchen nach legalen und illegalen Steuerschlupflöchern. Dabei erfinden sie „Finanzprodukte“, lassen sie in Lichtgeschwindigkeit grenzüberschreitend kursieren, legen den staatlichen Finanzämtern Steuererklärungen vor, die, weil nicht richtig verstanden und nachvollziehbar, gebilligt werden. Die 2, die in Bonn angeklagt sind, haben viele Arbeitskollegen in aller Welt (und in unseren Banken). Daher beläuft sich die Schadenssumme, nur in Deutschland, auf ca. 30 Milliarden (!) Euro. Der Prozess wird zeigen, ob die Experten tatsächlich nur die Lücken des Gesetzgebers gefunden haben, oder mit krimineller Energie den Staat regelrecht ausgetrickst haben. Begriffe wie Cum-Cum, Cum-Ex oder neuerdings Cum-Fake, sind nicht nur für den aufmerksamen Beobachter von außen „böhmische Dörfer“, auch Politiker aller Parteien, sowie hochrangige Finanzexperten in den deutschen Behörden, blicken nicht oder nur teilweise noch durch. Und genau das ist die Strategie der „Täter“. Um unseren Staat zu schützen, müssen Politiker und Beamte ebenfalls Experten werden. Nur so kann mit entsprechenden Gesetzen der kriminelle Sumpf trocken gelegt werden. Im Prozess geht es um Milliarden, nicht um Peanuts. Wir sollten hingucken.

 

Eigener Beitrag

Veröffentlicht am 10.09.2019

 

Justiz und Inneres Helmut Kohl und eine halbe Million Euro Bargeld im Schließfach

Maike Kohl-Richter richtet Konten ein - Staatsanwaltschaft stellt Fragen

Ein Pressebericht in der ZEIT (31.10.2018) liest sich wie eine Räuberpistole. Danach hat die Kohl-Witwe 2013 bei der Hypo-Vereinsbank in Mannheim ein zusätzliches Konto auf ihren Namen eröffnet. 2 gemeinsame Konten mit Helmut Kohl existierten bereits. Schon 2008 wurde von ihr in dieser Bank ein Schließfach angemietet. Das war übrigens das Jahr, in dem Helmut Kohl in seinem Haus stürzte und sich schwer verletzte. Am 29.1.2013 hat Maike Kohl-Richter dem Schließfach 300.000 Euro in Scheinen entnommen und 100.000 auf das gemeinsame, die restlichen 200.000 auf ihr eigenes neues Konto eingezahlt. Im Mai 2013 wiederholte sich der Vorgang. 200.000 Euro wechselten in bar vom Schließfach auf ihr alleiniges Konto. Diese 400.000 Euro wurden danach auf ein Konto der Deutschen Bank in Bad Godesberg, das auf ihren Namen geführt wurde, überwiesen. Die Deutsche Bank fragte, den verbindlichen Vorgaben entsprechend, nach der Herkunft des Geldes. Das Landeskriminalamt Rheinland Pfalz wurde eingeschaltet und hakte auch bei der Hypo-Vereinsbank/Unicredit AG nach. Und weil eine Managerin dieser Bank im April 2018 vom Oberlandesgericht Frankfurt wegen der nicht rechtzeitig gemeldeten Finanztransaktion der Maike Kohl-Richter zu einem Bußgeld verurteilt wurde, hat die Öffentlichkeit, übrigens zuerst die WELT, darüber berichtet. Woher das Geld stammt, interessierte dann auch die Staatsanwaltschaft. Diese hat wegen des Verdachts der Untreue ermittelt (Aktenzeichen 5677 JS 21572/13). Das Verfahren wurde aber eingestellt, nachdem der Rechtsbeistand der Kohls mitteilte, er habe persönlich mit Helmut Kohl gesprochen und dieser habe geantwortet: Nein, das sei alles so zwischen ihm und seiner Frau abgesprochen. Woher das Geld stammt, bleibt unklar, lässt aber weiter Raum für Spekulationen zu.

 

Eigener Bericht auf Grundlage des ZEIT-Berichts „Schließfach voller Scheine“, Nr.  45,Wirtschaft, Seite 29

Veröffentlicht am 06.11.2018

 

Justiz und Inneres Die Gewaltenteilung ist unser demokratisches Fundament

Abschiebungen ohne richterlichen Beschluss sind gesetzwidrig – auch in NRW

Es gehört zu unserem Grund- und Allgemeinwissen, dass die 3 Säulen unserer Demokratie, nämlich die gesetzgebende-, die gesetzausführende- und die rechtsprechende Gewalt zum Zweck der „Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit“ (Wikipedia) nicht in Frage gestellt und angetastet werden dürfen. Nun scheint es einen gravierenden Verstoß durch die NRW-Behörden, sprich die Landesregierung (CDU/FDP) gegeben zu haben. Obwohl das Verwaltungsgericht GE eine Abschiebung verneinte, wurde ein Flüchtling gesetzwidrig abgeschoben. Das wird Folgen haben (müssen). Auch wenn die Vorverurteilung durch viele Medien gefördert, von nicht wenigen Politikern gierig aufgenommen, ein konsequentes Handeln geradezu herausfordert, gilt die eingangs erwähnte Gewaltenteilung uneingeschränkt. Hier wurde von der NRW-Verwaltung eine Rote Linie überschritten, die keinesfalls hingenommen werden darf. Das hat das zuständige Gericht dem Land NRW, dem Bundesinnenminister, einigen Medien und allen polternden Politikern im Land unmissverständlich klar gemacht. Zurück zur Definition der GEWALTENTEILUNG: Sie dient der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit.

Der Sonntagskommentar aus Rhade

Veröffentlicht am 22.07.2018

 

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