Nachrichten zum Thema Justiz und Inneres

Justiz und Inneres Kopftuchverbot aufgehoben - Pro und Contra

Gerichtsurteil spaltet die (deutsche) Nation

Vorbemerkung: Die Trennung von Staat und Kirche ist nicht im Grundgesetz verankert. Das so genannte Staatskirchenrecht regelt das Nebeneinander der Religionsgemeinschaften und des Staates sowie die notwendige Neutralität.

Pro: Deutschland ist Einwanderungsland. Religionsfreiheit ist im Grundgesetz verankert. Das Kopftuch kann bei Frauen zur muslimischen Glaubensbekennung und Ausübung dazugehören. Also auch bei Erziehern in staatlichen Schulen.

Contra: Religiöse Symbole gehören nicht an staatliche Schulen. Das Kopftuch bei Lehrerinnen sollte daher nicht zugelassen werden. Missverständnisse über die Rolle der Frau und der Religionsausübung sind so vorprogrammiert.

Kommentar: Unsere Gesellschaft lebt von der „bunten Mischung“ der Kulturen und Religionen. Toleranz darf aber nicht überstrapaziert werden. Staatliche Schulen sind neutrale Lernorte für alle Kinder, die hier aufwachsen. Kopftuchtragende oder verschleierte Lehrerinnen passen da eher nicht. Das Gerichtsurteil wird zwar von der SPD allgemein begrüßt, eine kritische Kommentierung trifft aber auch die allgemeine Grundstimmung unserer Gesellschaft.

Eigener Bericht 

Veröffentlicht am 17.03.2015

 

Justiz und Inneres Schwer verdauliche Kost: Unsere Rechtssprechung

Vor Gericht sind alle gleich?  - 3 aktuelle Beispiele

Was haben Victor H., Sebastian Edathy und Jürgen Fitschen gemeinsam? Sie sind angeklagt, Recht gebrochen zu haben. Victor kommt aus der Republik Moldau, zwischen der Ukraine und Rumänien gelegen, und hat geklaut, Sebastian hat Kinderpornos bestellt und Beweismittel verschwinden lassen. Jürgen hat Zinssätze manipuliert und wahrscheinlich  falsch ausgesagt. Schaden im ersten Fall, einige tausend Euros, im zweiten, nicht messbare dauerhafte psychische Schäden bei missbrauchten Kindern und im 3. Fall, Abermillionen Euros und viele Klienten, die alles verloren haben.

Victor wurde inzwischen nach über einem Jahr Untersuchungshaft, zu 5 Jahren und 4 Monaten Gefängnis verurteilt. Sebastian hat seine Schuld eingestanden, zahlt 5000 Euro, ist frei und nicht vorbestraft. Jürgen musste schon mehrere Milliarden Dollar Busgeld zahlen, weil er zugelassen hat, dass seine Bank in unsaubere, verbotene Geschäfte verwickelt war. Dann hat er, wie seine Vorgänger, falsch ausgesagt, um millionenschweren Schadenersatz zu vermeiden. Zumindest lautet so die Anklage der Staatsanwaltschaft. Jürgen ist weder in Untersuchungshaft, noch bisher von seinem Vorstandsposten zurückgetreten, bzw. beurlaubt.

3 unterschiedliche Beispiele. 3 Gerichtsverfahren, die nicht miteinander vergleichbar sind. 3 Verhandlungen, zufällig herausgepickt, weil zeitgleich anhängig. 3 Mal die Feststellung, dass die Angeklagten Schaden in unterschiedlicher Größenordnung verursacht haben. Die öffentliche Wahrnehmung: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Wie gesagt, schwer verdauliche Kost für den Beobachter von außen.

Eigener Bericht

 

Veröffentlicht am 03.03.2015

 

Justiz und Inneres „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“

Verwaltungsgericht Münster zeigt Düsseldorf die Rote Karte

Immer wieder nutzen Bürgerinnen und Bürger ihr Recht, gegen Gesetze und Verordnungen, die die politisch Verantwortlichen getroffen haben, zu klagen. Und nicht selten bekommen sie auch Recht. Das kann ein Einkaufszentrum wie in Rhade sein (Lärmschutz), das kann ein riesiges Kraftwerk wie in Datteln sein (Abstandsverletzung), dass kann ein Kita-Platz sein, das kann das Wahlrecht (5%-Klausel) sein  oder auch, wie jetzt, eine von Anfang an umstrittene Beamten-Besoldungsregel der Landesregierung.

Die Redewendung „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“, drückt aus, dass keiner sicher sein kann, wie unsere unabhängigen Gerichte sich von Fall zu Fall entscheiden. Norbert Walter-Borjahns und die gesamte Landesregierung waren sich sicher, im Recht zu sein. Zu sicher, wie sich jetzt herausstellte. Obwohl eine Regierung über einen riesigen Verwaltungsapparat mit „unzähligen“ Rechtsexperten verfügt, kommt es immer wieder zu Korrekturen der politischen Entscheidungsträger durch unsere Gerichte. Richterschelte verbietet sich in der Regel. Die Unabhängigkeit der Gerichte ist das höchste Gut, das wir in unserem Rechtsstaat, der Begriff spricht für sich, haben.

Fazit: Bedenken, die im Gesetz- und Verordnungsverfahren bereits vorgebracht werden, müssen besser abgewogen werden. Unabhängig welche Partei in Düsseldorf oder der Kommune regiert.

Eigener Bericht

Veröffentlicht am 02.07.2014

 

Justiz und Inneres Ein kleiner Kommentar aus Rhade - Strafbare Handlung oder nur moralisch verwerflich?

Kinderpornografie oder legale Handelsware?

Ein SPD-Bundestagsabgeordneter kauft Bilder von nackten Kindern.
Er wird erwischt und tritt zurück. So weit so gut.
Jetzt sprechen die Juristen. Sind die Bilder der strafbaren Kinderpornografie zuzuordnen oder doch legale Handelsware?
Bilder von nackten Kindern, auf dem grauen Internetmarkt erworben – das soll legal sein? Grenzbereich? Wir regeln doch sonst alles. Und gerade hier soll es spitzfindige Spielräume geben? Wird Zeit, dass sich was dreht.

Veröffentlicht am 18.02.2014

 

Justiz und Inneres Nur mal so nebenbei …….

Frage des Tages:

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Professorengehälter nicht angemessen, sprich zu niedrig sind.
Wann stellt das höchste Gericht fest, dass viele Löhne und Gehälter von „normalen“ Arbeitnehmern unangemessen niedrig sind?

Veröffentlicht am 15.02.2012

 

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