Nachrichten zum Thema Justiz und Inneres

Justiz und Inneres "Terror" – Eine TV-Sternstunde gestern Abend

Zuschauer fällen Urteil – Nicht schuldig

Es war nur ein Film. Der hatte es aber in sich. Im Rahmen einer an Spannung nicht zu überbietenden Gerichtsverhandlung konnten die Zuschauer per Telefonvoting das Urteil fällen. Der Fall: Ein Bundeswehrpilot schießt eine gekidnappte Passagiermaschine ab, bevor sie vermutlich in ein vollbesetztes Stadion von Terroristen gesteuert wird. Sein Motiv: 150 Unschuldige „zu opfern“, um 70.000 zu retten. Obwohl das Bundesverfassungsgericht das Gegenrechnen von Menschenleben klar verbietet, hat der Pilot aus eigener Verantwortung und eigenem Ermessen dagegen verstoßen. Ist er nun wegen Mordes zu verurteilen? Mit NEIN stimmten 87 Prozent der ARD-Zuschauer. Muss nun die Verfassung geändert werden? Die nachfolgende Sendung, „Hart aber fair“ gehörte ebenfalls in die Kategorie, bestes Fernsehen. Aber auch hier prallten unterschiedliche Rechtsauffassungen aufeinander. Klar scheint zu sein, dass es  (Terror)-Situationen geben kann, die nicht von der geltenden Rechtssprechung erfasst werden können. Ein Fall für die Politik, die Justiz und die Öffentlichkeit, weiter darüber zu diskutieren. Also doch mehr als „nur“ ein Film.

Eigener Bericht

Veröffentlicht am 18.10.2016

 

Michael Hübner, äußerst engagierter SPD-Landtagabgeordneter und stellv. Fraktionsvorsitzender in Düsselorf Justiz und Inneres Überraschende Statistik: Weniger Straftaten, Aufklärungsquote gestiegen

Michael Hübner, MdL: „Die tatsächliche und die gefühlte Kriminalität klaffen oft weit auseinander“ 

Der Landtagsabgeordnete Michael Hübner war in der letzten Woche bei der Präsidentin des Polizeipräsidiums Recklinghausen, zu dem auch die kreisfreie Stadt Bottrop gehört, Frederike Zurhausen zu Gast. Bei dem Gespräch, zu dem alle Landtags- und Bundestagsabgeordneten aus dem Zuständigkeitsbereich eingeladen waren, ging es vor allem um die Auswertung des Kriminalitätsberichtes 2015. Hübner hierzu: „Die Kriminalität ist insgesamt weiter zurückgegangen und die Aufklärungsquote gestiegen. In vielen Bereichen hat die Kriminalität in Dorsten den niedrigsten Stand der letzten 10 Jahre erreicht. Die tatsächliche und die „gefühlte“ Kriminalität klaffen oft weit auseinander. Das Sicherheitsempfinden der Menschen ist oft ein anderes. Aber die nackten Zahlen sprechen für sich.“ Die Zahl der Straftaten ist im gesamten Kreis Recklinghausen deutlich gesunken; gleichzeitig konnte jede zweite Straftat aufgeklärt werden. Somit hat sich die Gefahr, im Kreis Recklinghausen oder in Bottrop Opfer einer Straftat zu werden, weiter verringert. Für Dorsten kann man im Einzelnen zusammenfassend feststellen: 

Veröffentlicht am 15.04.2016

 

Justiz und Inneres Maas plant Transparenzpflicht für Briefkastenfirmen

Der Verschleierung ein Ende setzen

Justizminister Heiko Maas (SPD) plant ein Transparenzregister, in dem Briefkastenfirmen verpflichtet werden, ihre wahren Eigentümer offenzulegen. „Die systematische Verschleierung muss ein Ende haben“, sagte Maas. 
„Briefkastenfirmen, bei denen die wirtschaftlich Berechtigten anonym bleiben, darf es in Zukunft nicht mehr geben“, sagte der Minister am Dienstag in Berlin. Er kündigte an, das Geldwäschegesetz zu ergänzen und ein „Transparenzregister“ aufzubauen. 

Gabriel: Briefkastenfirmen verbieten

Auch SPD-Chef und Vizekanzler Sigmar Gabriel mahnte am Dienstag gegenüber der Süddeutschen Zeitung, dass man nicht zulassen dürfe, „dass ein Teil der Gesellschaft hart arbeitet, sich an die Regeln hält und Steuern zahlt, während ein anderer Teil die Gesellschaft betrügt. Diese Betrüger sind die wahren Asozialen. Wir müssen Briefkastenfirmen und Stiftungen, deren wirtschaftlich Berechtigte anonym bleiben, weltweit verbieten.“

Deutschland macht seine Hausaufgaben

Veröffentlicht am 07.04.2016

 

Justiz und Inneres Kopftuchverbot aufgehoben - Pro und Contra

Gerichtsurteil spaltet die (deutsche) Nation

Vorbemerkung: Die Trennung von Staat und Kirche ist nicht im Grundgesetz verankert. Das so genannte Staatskirchenrecht regelt das Nebeneinander der Religionsgemeinschaften und des Staates sowie die notwendige Neutralität.

Pro: Deutschland ist Einwanderungsland. Religionsfreiheit ist im Grundgesetz verankert. Das Kopftuch kann bei Frauen zur muslimischen Glaubensbekennung und Ausübung dazugehören. Also auch bei Erziehern in staatlichen Schulen.

Contra: Religiöse Symbole gehören nicht an staatliche Schulen. Das Kopftuch bei Lehrerinnen sollte daher nicht zugelassen werden. Missverständnisse über die Rolle der Frau und der Religionsausübung sind so vorprogrammiert.

Kommentar: Unsere Gesellschaft lebt von der „bunten Mischung“ der Kulturen und Religionen. Toleranz darf aber nicht überstrapaziert werden. Staatliche Schulen sind neutrale Lernorte für alle Kinder, die hier aufwachsen. Kopftuchtragende oder verschleierte Lehrerinnen passen da eher nicht. Das Gerichtsurteil wird zwar von der SPD allgemein begrüßt, eine kritische Kommentierung trifft aber auch die allgemeine Grundstimmung unserer Gesellschaft.

Eigener Bericht 

Veröffentlicht am 17.03.2015

 

Justiz und Inneres Schwer verdauliche Kost: Unsere Rechtssprechung

Vor Gericht sind alle gleich?  - 3 aktuelle Beispiele

Was haben Victor H., Sebastian Edathy und Jürgen Fitschen gemeinsam? Sie sind angeklagt, Recht gebrochen zu haben. Victor kommt aus der Republik Moldau, zwischen der Ukraine und Rumänien gelegen, und hat geklaut, Sebastian hat Kinderpornos bestellt und Beweismittel verschwinden lassen. Jürgen hat Zinssätze manipuliert und wahrscheinlich  falsch ausgesagt. Schaden im ersten Fall, einige tausend Euros, im zweiten, nicht messbare dauerhafte psychische Schäden bei missbrauchten Kindern und im 3. Fall, Abermillionen Euros und viele Klienten, die alles verloren haben.

Victor wurde inzwischen nach über einem Jahr Untersuchungshaft, zu 5 Jahren und 4 Monaten Gefängnis verurteilt. Sebastian hat seine Schuld eingestanden, zahlt 5000 Euro, ist frei und nicht vorbestraft. Jürgen musste schon mehrere Milliarden Dollar Busgeld zahlen, weil er zugelassen hat, dass seine Bank in unsaubere, verbotene Geschäfte verwickelt war. Dann hat er, wie seine Vorgänger, falsch ausgesagt, um millionenschweren Schadenersatz zu vermeiden. Zumindest lautet so die Anklage der Staatsanwaltschaft. Jürgen ist weder in Untersuchungshaft, noch bisher von seinem Vorstandsposten zurückgetreten, bzw. beurlaubt.

3 unterschiedliche Beispiele. 3 Gerichtsverfahren, die nicht miteinander vergleichbar sind. 3 Verhandlungen, zufällig herausgepickt, weil zeitgleich anhängig. 3 Mal die Feststellung, dass die Angeklagten Schaden in unterschiedlicher Größenordnung verursacht haben. Die öffentliche Wahrnehmung: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Wie gesagt, schwer verdauliche Kost für den Beobachter von außen.

Eigener Bericht

 

Veröffentlicht am 03.03.2015

 

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