Nachrichten zum Thema Allgemein

Allgemein Nebenbei bemerkt: Wenn der Stromableser kommt

Digitalisierung, künstliche Intelligenz? Die Energieversorger setzen weiter auf „Steinzeit“

„Vorsicht Falle“, „Aktenzeichen XY“ oder „Die Kriminalpolizei rät“ - überall Warnungen vor Personen, die mit krimineller Energie in Häuser und Wohnungen gelangen, um sich dort Dinge anzueignen, die ihnen nicht gehören. „Nicht reinlassen“, lautet z. B. der simple Vorschlag auch der Verbraucherschutz-Organisation. Der Alltag: Überraschend klingelt es. Vor der Tür steht eine Person, hat einen Ausweis um den Hals hängen und will den Strom-, Gas- oder Wasserzähler ablesen. Kann ja jeder behaupten. Tatsächlich setzen unsere Energieversorger immer noch Beauftragte in Marsch, um den aktuellen Zählerstand abzulesen, zu notieren, weiterzuleiten. Das Ergebnis ist dann später die Abrechnung mit den zu leistenden Abschlagszahlungen. In der Regel werden die Verbraucher gebeten selbst abzulesen, um den Zählerstand per Postkarte, Telefon oder über den mitgesandten QR-Code zu melden. Wenn dann aber etwas später doch noch eine Person im Auftrag des Versorgers selbst ablesen will, schrillen alle Alarmglocken. Diejenigen, die dann höflich aber bestimmt abgewiesen werden, sind völlig unschuldig. Die Kritik richtet sich ausnahmslos an den oder die Versorger, die immer noch an ihrer Steinzeit-Organisation festhalten. War da nicht mal was mit Digitalisierung?

Rhader Erkenntnisse an der Haustür

Veröffentlicht am 16.05.2023

 

Allgemein Dorstener Tage des Grundgesetzes - Rhader SPD unterstützt mit Originaltexten (5)

Artikel 5 (Auszug): Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten ... Eine Zensur findet nicht statt.

Veröffentlicht am 06.05.2023

 

Allgemein Dorstener Tage des Grundgesetzes - Rhader SPD unterstützt mit Originaltexten (3)

Artikel 3 (Auszug): Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Veröffentlicht am 04.05.2023

 

Allgemein Dorstener Tage des Grundgesetzes - Rhader SPD unterstützt mit Originaltexten (2)

Artikel 2 (Auszug): Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt … Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

Veröffentlicht am 03.05.2023

 

RSS-Nachrichtenticker

RSS-Nachrichtenticker, Adresse und Infos.

 

WebsoziCMS 3.9.9 - 008618037 -