Nachrichten zum Thema Kommunalpolitik

Kommunalpolitik Bürgerbeteiligung: Wenn Erwartungen in Enttäuschungen umschlagen

Eine Gratwanderung – nicht nur in Rhade

 

Kommunalpolitik war jahrzehntelang eine Domäne der etablierten Parteien. Hier wurde festgelegt, was der Stadt gut tut. Auch Personalentscheidungen, wer, was werden sollte, fielen nicht selten im Hinterzimmer. Dass dabei die Parteien auch überzogen haben, war zuerst durch „Liebesentzug“, sprich Mitgliederschwund, danach durch schlechte Wahlergebnisse ablesbar. Parallel traten Bürgerinitiativen auf den Plan, die plötzlich mitreden wollten, wenn es um die Gründung einer Kita oder den Umbau einer Straße gehen sollte. Die Parteien begannen zu verstehen. Sie öffneten sich, warben mit Begriffen wie „Anhörung, Beteiligung und Mitbestimmung“. Vorreiter in Dorsten waren die Rhader Sozialdemokraten, die als erste in der Lippestadt entsprechende Ideen zur Bürgerbeteiligung entwickelten. 11 Bürgerforen zeigen, dass diese Form der direkten Demokratie Allgemeingut geworden ist. Damit einhergehend sind aber Probleme erkennbar, auf die zurzeit weder die Verwaltung noch die im Stadtrat vertretenen Parteien eine Antwort parat haben. Nämlich, wie die geweckte Erwartungshaltung der Bürger vor Ort befriedigt werden kann. Ideen sind schnell entwickelt, die zügige Umsetzung hakt an fehlendem Personal, an bürokratischen Hemmnissen, am Zuständigkeitswirrwarr im Rathaus und an fehlenden Finanzmitteln. Nach der Euphorie kommt die Ernüchterung. Nach der Ernüchterung das Desinteresse. Gut wäre, wenn Verwaltung und Parteien am Anfang eines Bürgerprojekts lückenlos aufzeigen würden, wo die Grenzen der Bürgerbeteiligung liegen und welche Zeitachse nicht in Frage gestellt werden kann. Unsere repräsentative Gesellschaftsstruktur darf nämlich durch Bürgerbeteiligungsformen nicht ausgehebelt werden.  

 

Ein aktueller Rhader Zwischenruf

Veröffentlicht am 27.04.2021

 

Berthold John war bis 2008 Prüfer beim Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsführung Kommunalpolitik Dorsten: Weiter keine Klarheit über städtisches Kreditmanagement (Teil 3)

Berthold John ist tief in ein unbequemes Thema der Verwaltung und des Rates eingetaucht - Handlungsbedarf für den Stadtrat 

Fortsetzung vom 23. April: "Durch die unterschiedlichen Angaben der Verwaltung:

  • es handelt sich um einen kündbaren Forward Zahlerswap
  • um ein einmaliges Kündigungsrecht der WestLB zum 31.12.2043
  • es handelt sich um einen Kredit
  • es handelt sich nicht um einen Kredit, sondern um ein Derivat
  • es handelt sich um einen Kredit, der im Jahr 2033 aufzunehmen ist
  • und durch nicht nachvollziehbare Bilanzansätze, 

komme ich zu dem vorläufigen Ergebnis, dass die Verwaltung wohl nicht alle Fakten und Verträge auf den Tisch gelegt hat. Nur so sind die Differenzen zu erklären. Da die Verwaltung es m. E. bisher versäumt hat, ihr ermitteltes Zahlenwerk so zu begründen und offenzulegen, dass das Handeln klar und unmissverständlich nachvollzogen werden kann, halte ich es für dringend erforderlich, dass der Stadtrat den empfohlenen Hinweis des Bürgermeisterbüros an mich aufgreift, und einen entsprechenden Antrag auf Klärung und Einsichtnahme sämtlicher Verträge zum Forward-Swap, Zahlers-Swap und Zusatzverträge zu stellen.
Die Musterdienstanweisung des deutschen Städtetages für den Einsatz von derivaten Finanzinstrumenten im kommunalen Zins- und Schuldenmanagement, Stand Juni 2015, bietet unter Punkt 6 „Dokumentation und Berichtswesen“ wichtige Anhaltspunkte, welche Unterlagen angefordert werden könnten.
Anzumerken ist noch, dass die bereits zum 31.12.2008 entstandenen Verluste durch den „untergegangenen“ 3-Jahres- Zahler-Swap nicht in der Eröffnungsbilanz aufgeführt wurden".

(Wird am MIttwoch, 28. April fortgesetzt)

Veröffentlicht am 26.04.2021

 

Berthold John war bis 2008 Prüfer beim Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsführung Kommunalpolitik Dorsten: Weiter keine Klarheit über städtisches Kreditmanagement (Teil 2)

Berthold John ist tief in ein unbequemes Thema der Verwaltung und des Rates eingetaucht - Handlungsbedarf für den Stadtrat 

Fortsetzung vom 21. April: "Die Verwaltung hat in ihrer Antwort an mich am 6. April auch den tatsächlichen Grund der Aufnahme des Forward-Swaps genannt. Nämlich, damit die vorzeitige Ablösung eines 3jährigen Zahlers-Swaps aus 2007 vorzunehmen. Ein Swap, der nach den Erkenntnissen zum 31.12.2008 für die 6 ausstehenden Raten bis Juni 2010 mindestens 1 Million € Verlust verursacht hätte. West-LB und Verwaltung entschlossen sich augenscheinlich zu einem „Anschluss-Roulettespiel“ mit erhöhtem Einsatz. Hier die WestLB mit ihren Investment-Manager*innen, wohlwissend, den Verzicht aus der Auflösung des alten Swaps gewinnbringend angelegt zu haben, dort die Verwaltung mit ihren Mitarbeitern, die in Fortbildungskursen ein vergleichbares Knowhow erreichen sollten, um auch ohne Finanzexperten der Banken am Kapitalmarkt eigenständig agieren zu können. Mit dem neuen 20-Jahres-Vertrag hat die Verwaltung erreicht, den Verlust des alten Zahlersswap nicht öffentlich eingestehen zu müssen. Dieser Deal mit den Steuergeldern der Bürger muss heute mit Rückstellungen in Höhe von inzwischen über 12 Millionen (!) Euro „bezahlt“ werden. Es wird, so meine Bewertung, das längste Roulettespiel, das es je gegeben hat. Die Kugel rollt, sie wird erst im Jahr 2055 ruhen.
Ich vermisse auch in den Erläuterungen vom 06. 04.2021 die nicht geklärten Wertansätze in den zurückliegenden Jahren  bis 31.12.2020. In der Verwaltungsantwort heißt es: 
In der Regel wird der saldierte Zahlungsstrom entweder an den Käufer oder Verkäufer ausgezahlt“. Wie kann dann allein  im Jahr 2020, bei seit Jahren unverändert zu erwarteten Zahlungsverpflichtungen von vierteljährlich 3,15%, Basis 25 Millionen €, und unverändert zu erwartenden Null-Zahlungseingängen, ein Verlust  in Höhe von 4.130.274,01 € entstehen? Das Bürgermeisterbüro hat dazu keine Antwort geliefert.
Wie passt dieser Vertrag zur Zinsoptimierung/Konnexität, wenn der damalige Kämmerer in der Berichtsvorlage 43/10 ausführt, der Marktwert lasse sich gut verkaufen? Seit wann gehört es zum Aufgabengebiet der Stadt mit Swaps zu handeln?"

(Wird am Montag, 25. April mit Teil 3 fortgesetzt)

Veröffentlicht am 23.04.2021

 

Kommunalpolitik Dorsten: „Heimat-Werkstatt“ - Wieder eine neue Zukunftsstudie

Gute Ideen gibt es im Überfluss - Was ist mit der Umsetzung?

Nun hat die Dorstener Stadtagentur ein Projekt mit dem Namen Heimat-Werkstatt vorgestellt. Vom Land gefördert, hat das Rhein-Ruhr-Institut der Uni Duisburg die gesammelten Gedanken aus unserer Stadt gesichtet und Vorschläge unterbreitet, was alles besser sein könnte. Sie nennt dazu 6 Bereiche für Schwerpunktprojekte, die  umgesetzt werden könnten. Diese externe Aktivität ist ohne jede Einschränkung zu begrüßen. Was aber stutzig macht ist, dass es für den Rhader (und Lembecker) Bereich bereits bestens dokumentierte Ergebnisse gibt, die seit Jahren auf die Umsetzung warten. Anstatt auf diese Hinweise des Rhader Rahmenplans und die aktuelle Untersuchung des externen Planungsbüros Frauns zurückzugreifen, hat das Uni-Institut u. a. die Ergebnisse einer Zeitungsumfrage aus dem Jahr 2019 berücksichtigt. So ganz nachvollziehen kann das ein Rhader Bürger, der an allen Projekten aktiv teilgenommen hat, nicht mehr. Es fällt darüberhinaus schwer, noch den Überblick zu behalten, wer, was, mit wem in unserer Stadt anstößt, um unseren Lebensmittelpunkt für Bürger und Touristen attraktiver zu gestalten.

Eine kritische Anmerkung aus Rhade in Richtung Rathaus

Veröffentlicht am 22.04.2021

 

Berthold John war bis 2008 Prüfer beim Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsführung Kommunalpolitik Dorsten: Weiter keine Klarheit über städtisches Kreditmanagement (Teil 1)

Berthold John ist tief in ein unbequemes Thema der Verwaltung und des Rates eingetaucht - Handlungsbedarf für den Stadtrat 

Vorbemerkung: Um die Lippestadt zu verwalten, ist Geld nötig. Mehr Geld als die Stadt zur Verfügung hat. Die fehlende Differenz gleicht sie mit Krediten aus. Auf dem Markt gibt es Finanzprodukte, die für Kommunen tabu sind. Dazu sind Richtlinien der Aufsichtsbehörden verbindlich einzuhalten. Der Verdacht, dass sich die Verwaltung nicht immer danach gerichtet hat, konnte nie ganz ausgeräumt werden. Berthold John hat alle öffentlichen Unterlagen gesichtet und einen Offenen Brief geschrieben. Die Verwaltungsantwort zeigt aber Lücken, auf die Berthold John unmissverständlich hinweist. Seine weitere Recherche beginnt heute mit dem 1. Teil:

"Der Forward-Swap. Die Auffassung der Verwaltung zum abgeschlossenen Forward-Swap, Laufzeit 20 Jahre, kann ich nicht teilen. Die Verwaltungsmeinung, dass der Wortlaut des Krediterlasses von 2006 eine Interpretation zulasse, einen Derivatvertrag (Swap) ohne einen damit verbundenen Kredit abschließen zu können, also ohne Konnexität, widerspricht m. E. eindeutig den Richtlinien. Hier die wörtliche Wiedergabe  des Erlasses v. 09.10.2006, Punkt  2.2 letzter Satz:
“ Dementsprechend sind Geschäfte mit Derivaten, die unabhängig von Kreditgeschäften abgeschlossen werden,  als spekulative Geschäfte für Gemeinden unzulässig“.
Dieser Wortlaut ist eindeutig. Er lässt keinen Spielraum für andere Interpretationen zu. Die Verwaltung ist an diesen Erlass gebunden. 
Die Verwaltung hat nach meinen Recherchen auch gegen weitere Grundsätze des Krediterlasses verstoßen:

  • Einholung  von Angeboten verschiedener Kreditgeber
  • Beachtung der Laufzeit eines Kredits an das Grundgeschäft
  • Beidseitiges Kündigungsrecht

Wenn diese Vorgaben bei Krediten zu beachten sind, müssen sie bei Derivaten umso mehr gelten. Sämtliche aufgeführte Vorgaben sind augenscheinlich missachtet worden".

(Teil 2 folgt am Freitag, 23.April) 

Veröffentlicht am 21.04.2021

 

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